Also ein Patent kann man eh nur bei einer gewerblich anwendbaren technischen Neuerung anmelden.
Das wird wohl auszuschliessen sein, da wie bereits erwähnt, die Grundlagen die wir hier verarbeiten ja bereits erfunden sind.
Vielmehr sollte man sich manchmal überlegen ein sog. "Geschmacksmuster" anzumelden, um somit das eigene Design zu schützen.
Das kann ein Schriftzug oder aber eine schön designte LED Taschenlampe sein. Design schließt dann auch manchmal technische Vorteile wie praktische Anwendbarkeit mit ein.
Oder man entscheidet sich für ein Gebrauchsmuster (kleines Patent)- hier prüft das Patentamt (DPMA) nicht die gewerbliche Anwendbarkeit oder techn. Neuerung.
Geschmacks- oder Gebrauchsmuster kosten je nur z.Z. 40 €. Wartezeit ca. 3 Monate bis man die Urkunde erhält.
Ich persönlich finde, dass grundsätzlich nichts dagegen spricht seine Ideen zu schützen, man muss den den wirklichen Nutzen oder technischen Wert halt gut recherschieren oder einschätzen können.
Alle Infos gibts auf
www.dpma.de