Alles anzeigenAuf dem Päckchen klebt ein roter Aufkleber:
" Gefährliches Erzeugnis - Überführung in den zollrechtlichen freien Verkehr nach Art. 29 Abs. 2 nicht gestattet - Verordnung (EG) Nr. 765/2008"
Auf Nachfrage wurden mir folgende Mängel erklärt:
1. zweifelhaftes CE-Kennzeichen
2. keine deutsche Bedienungsanleitung beiliegend
3. kein Hersteller erkennbar
Die Quelle dazu: Verordnung (EG) Nr. 765/2008
Die Umsetzung findet sich in Artikel 29 (ist wie oben beschrieben)
Der Unterschied zwischen dem Treiber und der LED dürfte in der Gefährungsbeurteilung (bzw. dessen Ergebnis) liegen.
Die LED wird nicht an 230V betrieben. Der Treiber ist hierfür vorgesehen.
Den Unterschied in der Gefährdung bei Fehlern in den beiden Produkt kann sich jeder selbst überlegen.
Weitere Details zur Kontrolle und Freigabe liefert auch der Artikel 27 der Verordnung.