LED Leuchte verkaufen - kennt sich jemand mit dem ElektroG bzw. Stiftung EAR aus?

  • Hallo,
    habe mich jetzt extra hier angemeldet, weiß jedoch nicht in welchem Unterforum ich meine Frage so genau stellen soll.
    Falls ich hier falsch bin, gebt mir bitte ein Zeichen.


    Mein Anliegen:
    Ich habe eine Firma die erfolgreich als Händler Lampen verkauft. Reparaturleistungen sowie diverse andere Dienstleistungen werden ebenfalls angeboten.
    Nun ist es so, dass sich durch diverse Reparaturleistungen auch der Bau von Sonderanfertigungen für Kunden ergeben hat.
    Diese Sonderanfertigungen bestehen aus einem Gehäuse aus Metall, einem LED-Band, einem Netzgerät, und natürlich dem Stromanschluss.


    Wir halten die CE Normen usw. ein. Die einzige Frage, bei der wir uns intern extrem uneinig sind ist folgende: Fallen wir mit dem Bau einer solchen LED-Lampe unter das ElektroG und sind wir dann demnach Registrierungspflichtig?
    Ich werde einfach aus dem Gesetzestext nicht schlau, möchte allerdings vorerst auch nicht bei der zuständigen Stiftung EAR anrufen.
    Alle Bauteile die unter das ElektroG fallen wie z.B. das LED-Band, sind von den jeweiligen Herstellern bei der EAR registriert. Wenn ich nun all diese bereits registrierten "Bauteile" zusammen verbaue, OHNE technisch an den Teilen irgendwas zu verändern (ich füge sie im Endeffekt nur zusammen), ist dann diese "neu" gebaute Lampe registrierungspflichtig? Im ElektroG konnte ich dazu leider nichts eindeutiges finden.


    Schönen Abend
    Freewilly