... Der Audi A6 z.b hat Led Rückleuchten ...die Leds abgelötet für andere zwecke warum ist das erlaubt?
Warum sollte Ablöten für andere Zwecke verboten sein?
Sobald Du die abgelöteten Leuchten anderweitig als KFZ-Außenbeleuchtung einsetzt, ists nicht mehr erlaubt. Den die LED-Rückleuchten des A6 sind wie alle fertigen originalen LED-Leuchten an KFZ komplett bauartgeprüft und -genehmigt. Aber nur in unversehrtem Originalzustand, und weitgehend auch nur an den entsprechenden Fahrzeugen. Die haben mit Eigen- und Umbauten genauso wenig zu tun, wie die werksseitigen Obst-bestückten Originalleuchten.
ledsi:
Dein Zitat ist Werbeprosa. In der Realität sieht es nämlich jetzt (Mitte ´09) noch genau andersherum aus: Xenon bringt erheblich mehr Licht (Lumem) pro Strom als LED-Hauptscheinwerfer. Aber das gehört hier wirklich nicht mehr rein! (Sondern in Larkin´s Link!)