KFZ LED-Leuchten mit TÜV

    • Offizieller Beitrag

    Hallo TÜV :D


    bislang ist uns kein Regelwert oder anderweitige Reglementierung irgendeiner anerkannten Stelle (StVA, TÜV, Dekra...) bekannt. Wir bleiben hier jedoch weiter am Ball, da dies nicht zum ersten mal Thema auf LedStyles war. Ich schicke Dir einen Link sobald wir etwas Neues erfahren.

  • Hallo Tüv,
    guckst du hier:



    1. Der TÜV ist Dein geringstes Problem, denn eine Veränderung bauartgeprüfter Bauteile, z.b. Scheinwerfer, lässt die Bauartprüfung (Zulassung) der Scheinwerfer erlöschen, somit hast Du erstmal Bauteile ohne Bauartzulassung am Fahrzeug, für die eine Bauartzulassung aber zwingend vorgeschrieben ist.


    Das sind 50 Euro + 25,60 Verfahrenskosten + 3 Punkte "B"-Verstoß


    Veränderst Du aber dabei noch das "lichttechnische Erscheinungsbild des Fahrzeugs", also der Wagen sieht hinterher im Dunkeln nicht mehr so aus, wie es gesetzlich vorgeschrieben aussehen muss, dann ist das ein Erlöschen der Betriebszulassung und aus dem "B"-Verstoß wird ein "A"-Verstoß mit den deutlichen Folgen für die Probezeit und dem Verlust des Versicherungsschutzes.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Baghira,


    super Definition. Hast Du einen Busgeldkatalog zuhause? :lol:

  • Hallo Stefan,


    nein nicht wirklich, aber so Sachen die mit dem TÜV zusammenhängen interessieren mich schon. Da ich mit meinem LKW,Anhänger und der Sicherheits Prüfung mehrmals im Jahr da bin.


    Gruß baghira