Wir haben hinter dem Haus eine richtig lange (~1km) Privatstraße.
Dort schalten die Fahrer getunter (oder sagt man heute "gepimter"?) Fahrzeuge ihre Effekbeleuchtungen ein und fahren dann im Schritttempo (damit es jeder bewundern kann), diese Straße entlang.
Meist haben die blaue Unterbodenbeleuchtung oder in den klaren Blinkergehäusen noch zusätzlich (zur gelben Birne) eine blaue LED. Aber auch alle andern Farbspiele werden präsentiert.
Meine Frage ist, wo steht was über die Gültigkeit der StVO?
Ganz konkret: Wie sieht es auf Waldwegen und in Parks aus? (Z.B. mit Sonderfahrzeugen, wie Forstauto oder Müllauto befahrbar. Ich hätte da so ähnliche Möglichkeiten, darf also bestimmte große Bereiche befahren.)
Kann ich im Wald ungeniert meine Effektbeleuchtung anmachen? Ich kann in den ganzen StVO-Paragraphen nichts zum Anwendungsbereich/Gültigkeitsbereich finden.
Als Kind hatte mich mal ein Polizist im Wald mit einem Fahrrad ganz ohne Beleuchtung erwischt.
Geistesgegenwärtig erzählte ich ihm, wir wohnen direkt am Waldrand, ich ginge durch die Hintertür mit dem Fahrrad direkt in den Wald und benötige daher keine Beleuchtung, da hier im Wald ja diese Vorschrift nicht existiert.
Der Polizist grummelte nur, meinte dann "Ja" und ging weiter....
Also, wie isses so mit der StVO im Wald und in Parks?