Gültigkeit der StVO

  • Wir haben hinter dem Haus eine richtig lange (~1km) Privatstraße.
    Dort schalten die Fahrer getunter (oder sagt man heute "gepimter"?) Fahrzeuge ihre Effekbeleuchtungen ein und fahren dann im Schritttempo (damit es jeder bewundern kann), diese Straße entlang.


    Meist haben die blaue Unterbodenbeleuchtung oder in den klaren Blinkergehäusen noch zusätzlich (zur gelben Birne) eine blaue LED. Aber auch alle andern Farbspiele werden präsentiert.


    Meine Frage ist, wo steht was über die Gültigkeit der StVO?


    Ganz konkret: Wie sieht es auf Waldwegen und in Parks aus? (Z.B. mit Sonderfahrzeugen, wie Forstauto oder Müllauto befahrbar. Ich hätte da so ähnliche Möglichkeiten, darf also bestimmte große Bereiche befahren.)


    Kann ich im Wald ungeniert meine Effektbeleuchtung anmachen? Ich kann in den ganzen StVO-Paragraphen nichts zum Anwendungsbereich/Gültigkeitsbereich finden.


    Als Kind hatte mich mal ein Polizist im Wald mit einem Fahrrad ganz ohne Beleuchtung erwischt.
    Geistesgegenwärtig erzählte ich ihm, wir wohnen direkt am Waldrand, ich ginge durch die Hintertür mit dem Fahrrad direkt in den Wald und benötige daher keine Beleuchtung, da hier im Wald ja diese Vorschrift nicht existiert.


    Der Polizist grummelte nur, meinte dann "Ja" und ging weiter.... :rolleyes:


    Also, wie isses so mit der StVO im Wald und in Parks?

  • Normal heißt es ja das man nur innerhalb einer geschlossen Zone solche Effektbeleuchtung einschalten darf.Also zu Showzwecken in einer Messehalle oder einer Veranstaltung auf einem Gelände die extra dafür bereitgestellt wird und in sich verschlossen ist so daß kein Fremder die Fläche betretten kann,oder dein Haus mit Garten und nem Zaun drumherum.Alles andere ist StVo und dort darf nicht eingeschaltet werden da von jeder Person öffentlich zugänglich und daher schädigend,ablenkende oder verwirrende Auswirkungen haben könnte.

  • Auf jeglicher Art öffentlich zugängiger Straße gilt die StVO, alles was dagegen verstößt darf nur auf privaten und vollständig geschlossenen geländen benutzt werden.

    Sorry für die Zwischenfrage, aber beudeted das, dass es verboten ist, auf dem eigenen Grundstück (welches natürlich mit einer öffentlichen Straße verbunden ist) ohne Führerschein Auto zu fahren?
    Ist dies nur erlaubt, wenn man die Einfahrt der Grundstücks absperrt?

  • fabian: Korrekt, das Grundstück muss vollständig umzäunt oder sonstwie von öffentlichem Gelände getrennt sein, damit du da ohne Führerschein fahren darfst. Das ist auch der Grund, wieso oft auf Parkplätzen Schilder stehen wie "hier gilt die Stvo", ganz einfach weil sie nicht von der Straße getrennt sind/werden können.
    Andy: Ich vermute mal die Absperrung muss ausreichen ein Auto bei niedriger Geschwindigkeit und mit bleibenden Schäden aufhalten zu können. Also einfach eine große Pappe oder leere Umzugskartons vor die Einfahrt stellen wird wohl nicht reichen :D
    Ber: Wo man das genau nachlesen kann kann ich dir grade nicht auswendig sagen, hab leider auch grade nicht die Zeit danach zu suchen

  • Ich hab' jetzt auf die Schnelle auch keinen Gesetzestext gefunden, nur die wiederholte (und eigentlich auch bekannte) Info, dass die StVO auf "allen öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen" gilt.


    Aber das mit dem Wald ist doch Blödsinn: was soll jetzt am Wald an sich so besonders sein? - Wenn ne Autobahn durch einen Wald führt, dann gilt auf der ja die StVO deswegen auch - genauso wie auf jedem x-beliebigen Waldweg (ausser es ist Dein Privatwald, der auch so umzäunt ist, dass da kein anderer reinkommt....)


    Also entweder hat der Polizist damals seinen Beruf nicht ordentlich gelernt, oder es war ihm einfach zu blöd, sich wegen so ner Lappalie mit nem Kind rumzuärgern :D

    It's only light - but we like it!


    Da es sich in letzter Zeit häuft: Ich beantworte keine PNs mit Fragen, die sich auch im Forum beantworten lassen!
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    Ich bin keine private Bastler-Hotline, technische Tipps etc. sollen möglichst vielen Lesern im Forum helfen!

  • Ich hab' jetzt auf die Schnelle auch keinen Gesetzestext gefunden, nur die wiederholte (und eigentlich auch bekannte) Info, dass die StVO auf "allen öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen" gilt.


    Aber das mit dem Wald ist doch Blödsinn: was soll jetzt am Wald an sich so besonders sein? - Wenn ne Autobahn durch einen Wald führt, dann gilt auf der ja die StVO deswegen auch - genauso wie auf jedem x-beliebigen Waldweg.

    So ein Waldweg, der maximal als Wirtschaftsweg vom Förster mit seinem Jeep genutzt wird wäre demnach keine Verkehrsfläche, da nicht öffentlich mit Kfz befahrbar! So entfällt ja die Irritierung oder Beeinflussung und damit Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer, schlicht und einfach, weil es sie dort nicht gibt!
    Und auf Parkwegen, die evtl. mal vom Grünflächenamt mit ihren Fahrzeugen befahren werden, sollte es auch keine Rolle spielen.


    Also dürfte es keine Probleme geben, wenn ich meine Effektbeleuchtung ins Fahrzeug stelle (ist transportabel, mit Saugnapf befestigt) und die dann fernab öffentlicher Straßen anschalte. In der Regel begegnet mir maximal berittene Polizei. Ich denke nicht, dass die dann was unternehmen würden.

  • also man muss doch wohl kein verkehrssicheres fahrad haben (licht, reflektoren, klingel, etc) wenn ich durch den wald fahre?!


    natürlich nicht auf einer befestigten straße, aber waldwege zähle ich nun wirklich nicht zum öffentlichen verkehrsraum. genau so wenig wie feldwege (da wo die autos nicht lang dürfen).


    falls ich mich irre, zeigt mir bitte das gesetz. aber wenn so eins existieren sollte, wär ich wirklich geschockt; wenn man nicht mal mehr ohne vorschriften durch die natur radeln dürfte :D

  • Hier mal ein anderes Beispiel:Wenns nicht die Polizei ist,wird dich der Förster ermahnen ;) Kopie



    parken auf waldweg


    hinzugefügt von Holger Glaß [Kontakt]
    am 24.08.01 09:18


  • So ein Waldweg, der maximal als Wirtschaftsweg vom Förster mit seinem Jeep genutzt wird wäre demnach keine Verkehrsfläche, da nicht öffentlich mit Kfz befahrbar! So entfällt ja die Irritierung oder Beeinflussung und damit Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer, schlicht und einfach, weil es sie dort nicht gibt!

    Und damit fällt es auch für Dich flach, Deine Beleuchtung dort vorzuführen, oder rechnest Du Dich selbst nicht zum "öffentlichen Verkehr"...?!?! - Hier bei uns (Dorf bei Regensburg) ist überall Wald/Feld/Wiese aussenrum, an jedem Dorfausgang, der zu nem Feldweg führt, ist ein Schild "Durchfahrt verboten - ausgenommen Forst- und landwirtschaftlicher Verkehr" - also gilt hier die StVO genauso, und in diesem Fall regelt sie, dass Du mit Deinem Auto da gar nicht zu Deiner Vorführung reinfahren darfst - in der Praxis sieht's (bei uns) natürlich wieder anders aus, weil die Kids müssen ja trotzdem ihre Bierkisten in den Wald fahren und die Leute aus der Stadt können nicht vom Dorf aus ihren Spaziergang beginnen, sondern wenn schon, dann gleich mitten in der Natur.. :D


    Übrigens: ob eine Fläche eine "Verkehrsfläche" ist, richtet sich nicht danach, ob man da mit dem Auto drauf fahren kann - ein Radweg/Fußweg ist ebenso eine Verkehrsfläche!


    Also dürfte es keine Probleme geben, wenn ich meine Effektbeleuchtung ins Fahrzeug stelle (ist transportabel, mit Saugnapf befestigt) und die dann fernab öffentlicher Straßen anschalte. In der Regel begegnet mir maximal berittene Polizei. Ich denke nicht, dass die dann was unternehmen würden.

    Ja, "dürfte", "denke".... das hängt ganz vom jeweiligen Ordnungshüter ab - in der Praxis wird natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass Du da Probleme bekommst, eher gering sein... aber geht es jetzt hier eigentlich um die Vorschriften (wie der Thread-Titel suggeriert) oder um das "wo-kein-Kläger-da-kein-Richter"-Prinzip ?(


    Einerseits darfst Du (meistens) in so nen Weg gar nicht reinfahren, und wenn doch, dann ist es eben auch ne "öffentliche Straße", und nicht "fernab davon" - andererseits kannst Du Deine Effektbeleuchtung auch ohne Probleme mitten im Berufsverkehr in der Großstadt päsentieren, solange Du nicht das Pech hast, ner Polizeistreife zu begegnen, die sich dafür auch noch interessiert...


    Gibt hier bei uns genug, die mit Unterbodenbeleuchtung u.ä. rumfahren, bin auch schon mal so einem hinterhergefahren, Polizei kam uns entgegen, aber die macht doch nicht ne 180°-Wende, nur um so einen mal anzuhalten... also die Praxis ist sowieso total anders, aber hier geht's doch drum, ob's "erlaubt" ist, oder nicht...?


    also man muss doch wohl kein verkehrssicheres fahrad haben (licht, reflektoren, klingel, etc) wenn ich durch den wald fahre?!

    Wenn da auch noch andere Verkehrsteilnehmer (das können auch Spaziergänger mit Hund o.ä. sein) sind, und es sich nicht um Deinen privaten, abgesperrten Wald handelt: Doch! - das ist halt so, wenngleich hier auch wie oben gilt, dass Dich da wohl kaum einer kontrollieren wird...


    aber wenn so eins existieren sollte, wär ich wirklich geschockt; wenn man nicht mal mehr ohne vorschriften durch die natur radeln dürfte :D

    Kannst mich jetzt als Spiesser bezeichnen, aber *manche* Vorschriften (auch wenn sie hier nicht zur praktischen Anwendung kommen) machen durchaus Sinn, insbesondere der Paragraph 1 der StVO "gegenseitige Rücksichtnahme". Es ist mir schon mehr als 1x passiert, dass mich irgendsoein Mountainbiker im Wald fast über den Haufen gefahren hätte, weil eben (natürlich nicht alle, aber viel zu) viele fälschlich davon ausgehen, dass der Wald eine rechtsfreie Zone wäre - da muss man ja nicht damit rechnen, dass hinter der nächsten Kurve, die man gerade sportlich mit 50 km/h nimmt, ein Fußgänger stehen könnte... :D


    Leider gehen viel zu viele Fahrradfaher generell davon aus, dass für sie keine Vorschriften gelten - wenn ich nachts in die Stadt fahre: von 10 Radlern 7 ohne Licht in schwarzen Klamotten ohne zu schauen ("Autofahrer müssen ja Rücksicht nehmen") bei rot über die Kreuzung verkehrt rum in die Einbahnstraße rein - und wenn man so nen Deppen dann mal (weil man ihn *wirklich* nicht gesehen hat und mit soviel arroganter Dummdreistigkeit echt nicht rechnet) runterfährt, dann ist das Geschrei groß, die "armen Radfahrer" usw. - da ist mir echt lieber (wird ja auch immer diskutiert) so einer blendet mir mit 4x Q5 in die Fresse als dass er sich "unsichtbar macht" und davon ausgeht, dass schon die ganze Welt wegen ihm stehenbleibt... aber das ist ja wieder ein extra Thema...

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    Da es sich in letzter Zeit häuft: Ich beantworte keine PNs mit Fragen, die sich auch im Forum beantworten lassen!
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  • Aber jetzt nochmal zur Theorie: Wenn ich meine Effektbeleuchtung auf meinem Grundstück vorführen will, muss die Einfahrt abgesperrt sein? :huh:


    Deutsche Gesetze sind ein einziger schweizer Käse :D

  • Aber jetzt nochmal zur Theorie: Wenn ich meine Effektbeleuchtung auf meinem Grundstück vorführen will, muss die Einfahrt abgesperrt sein? :huh:

    Also nach dem Gesetzestext der weiter oben zitiert ist, sollte es meines Erachtens reichen, wenn ein Schild da steht, das den unbefugten Zutritt verbietet.
    Anders könnte es aussehen, wenn du mit deiner Effektbeleuchtung den laufenden Verkehr blendest - das könnte dann schon wieder (sinnvollerweise) zu Problemen führen.

  • an jedem Dorfausgang, der zu nem Feldweg führt, ist ein Schild "Durchfahrt verboten - ausgenommen Forst- und landwirtschaftlicher Verkehr" - also gilt hier die StVO genauso, und in diesem Fall regelt sie, dass Du mit Deinem Auto da gar nicht zu Deiner Vorführung reinfahren darfst.

    Aus beruflichen Gründen muss ich zuweilen auf solchen, sonst für den öffentlichen Verkehr gesperrten Wegen fahren! Also ganz offiziell.


    Bei schönem Wetter greife ich für diese Fahrten in die Natur zuweilen dann auch aufs Fahrrad zurück. Auch fürs Rad lasse ich mir noch was Effektvolles auf LED-Basis einfallen, was ich dann, sobald die öffentliche Straße verlassen ist, einschalte!

  • Aber jetzt nochmal zur Theorie: Wenn ich meine Effektbeleuchtung auf meinem Grundstück vorführen will, muss die Einfahrt abgesperrt sein? :huh:

    So wie ich die Regularien verstanden habe, darf man Zusatzbeleuchtungen einbauen, sofern sie nicht andere Verkehrsteilnehmer ablenken oder zu Irritationen führen können. D.h. Fußinnenraumbeleuchtung in bunten Farben ist erlaubt, weil das nicht nach außen leuchtet. Tacho schön bunt geht auch. Unterbodenbeleuchtung (Straße) darf hingegen nicht auf öffentlichen Straßen benutzt werden, weil das andere Verkehrsteilnehmer ablenkt.


    Demnach darf man, ganz streng genommen, eine Effektbeleuchtun am Fahrzeug, die nach außen leuchtet, auch auf dem eigenen abgesperrten Grundstück nicht in Gang setzten, da diese am Grundstück vorbeikommende andere Verkehrsteilnehmer beeinflussen könnte. Aber ich glaube, da wird kein Gericht mitgehen.


    Noch krasser kann man die Verkehrsordnung aushebeln, wenn man die Effektbeleuchtung nicht am Fahrzeug befestigt, sondern am Körper trägt. Dann ist man kein Fahrzeug und die Sache bleibt, wenn man es nicht übertreibt und ein anderer deswegen einen Unfall erleidet, ohne Strafe. (Viele Radler fahren mit fettem Stirnlicht am Helm und die Polizei kann nichts dagegen tun!)


    So, ich mache dann im Wald meine High-Power-LEDs an, egal ob es einigen hier passt oder nicht. Ich bin da am Basteln. Soll eine Warnblinkleuchte werden, in "bunt", die die Wanderer rechtzeitig warnt, dass eben doch mal ein Fahrzeug den Weg daher kommt. (Das offizielle gelb-orange Blinklicht ist grundsätzlich kaputt.)

  • Aus beruflichen Gründen muss ich zuweilen auf solchen, sonst für den öffentlichen Verkehr gesperrten Wegen fahren! Also ganz offiziell.

    Naja - ist ja auch nix dagegen zu sagen, wenn das bei Dir so ist.... hat nur nicht wirklich was mit dem Thema zu tun, bin nach wie vor der Meinung (und ich finde da auch noch nen entsprechenden § :D), dass auch auf solchen Wegen die StVO gilt...

    So, ich mache dann im Wald meine High-Power-LEDs an, egal ob es einigen hier passt oder nicht. Ich bin da am Basteln. Soll eine Warnblinkleuchte werden, in "bunt", die die Wanderer rechtzeitig warnt, dass eben doch mal ein Fahrzeug den Weg daher kommt. (Das offizielle gelb-orange Blinklicht ist grundsätzlich kaputt.)

    Auch da nix dagegen zu sagen (wenngleich ich mich dann frage, was der ganze Thread überhaupt soll, wozu fragst Du dann was "erlaubt" ist und was nicht, wenn Du sowieso drauf scheisst...? :D):


    1. Wird das im Wald kaum einer kontrollieren


    2. Meine persönliche Meinung, wie oben schon mal geschrieben (ich bin also keiner von "denen hier, denen es nicht passt"): besser fährst Du mit 200 Watt "illegalem" LED-Geblinker so nen Weg entlang, als dass Du jemanden über den Haufen fährst, der Dich nicht bemerkt - so wie die "militanten Mountainbiker" ("Klingel ist nur überflüssiger Ballast"), die schon davon ausgehen, dass jeder Fußgänger vor jeder Kurve jederzeit damit rechnet dass er sofort in den Graben springen muss, weil da so ein Biker dahergeschossen kommt der gerne "ohne Vorschriften durch die Natur radelt" und gar nicht dran denkt, andere auf dem Weg auch nur vor seinem kommen zu warnen (geschweige denn, da irgendwie Rücksicht zu nehmen...)


    3. Und natürlich kann auch jeder gerne auf jedem Waldweg seine Unterbodenbeleuchtung o.ä. zur Schau stellen - stört ja in der Praxis keinen, und wird auch kaum jemand kontrollieren oder sich auch nur irgendwie dafür interessieren - nur "unerlaubt" bleibt es trotzdem, um mal auf den Thread-Titel zurückzukommen...


    Wie auch immer, dieser Thread ist genauso wie (fast) alle, die sich irgendwie mit StVO oder anderen Vorschriften beschäftigen: viel Blabla, und am Ende macht doch jeder, was er will.... also eigentlich völlig überflüssig.. ;)


    EDIT: nur aus lauter Neugier: was bist Du denn von Beruf..? Förster, Landwirt, Jäger, Holzfäller, Ordnungsamt, .... ? - da wird's doch irgendjemanden in Deinem Umfeld (Dienststelle o.ä.) geben, der Dir diese Frage beantworten kann (also Gültigkeit der StVO auf diesen Wegen, ob das selbstgebaute Geblinker da OK ist oder nicht...) ?(

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    Da es sich in letzter Zeit häuft: Ich beantworte keine PNs mit Fragen, die sich auch im Forum beantworten lassen!
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    Einmal editiert, zuletzt von Pesi ()

  • Wo wir schonm,al dabei sind, wie sieht das mit Lärmschutzvorschriften aus?


    Es fahren doch recht viele Leute rum, die ihre "soundsysteme" so weit aufreißen,das man Angst haben muß,daß die Fensterscheiben der an die Straße angrenzenden Häuser bersten könnten und man als Fußgänger einen Gehörschutz braucht... :cursing:


    In welchen Streckenabschnitten (Autobahn,Landstraße,Innenstadt) gelten denn welche Lautstärkegrenzen, wie laut darf denn ein Autofahrer nun konkret seine Musik hören? und ab wieviel DB geht man denn davon aus,das der Fahrer kein Martinshorn mehr hört (Weil man das noch hören können muß?9? Spielt da die Schallisolation des Autos und/oder der Frequenzgang auch eine Rolle?


    Btw: die meisten dieser "Car-HIFI"-Systeme klingen echt derart grottenmies,daß man sich wundert,da0ß das den Betreibern selbiger nicht peinlich ist :cursing:


    Ich habe da absolut nix dagegen, wenn die Klangqualität stimmt, aber der Geräuschmüll,den die meisten da fabrizieren ist einfach nur eine Zumutung :cursing:


    Marcus

  • djtechno: Du darfst im Auto nur so laut Musik hören, dass du Warnsignale wie Hupen und Martinshorn noch gut hören kannst. Damit dürfte das Thema "5000W Bass-Machine" eh gestorben sein. Soweit ich weiß gilt beim Tüv eine maximale Schallemission des Auspuffs von 90 oder 100db bei 1m Abstand, wobei das schon verdammt laut ist. Ich denke mal wenn die Anlage dann noch sonen Auspuff übertönt ist das ganze auch wieder klar. Ob es für bestimmte Straßen, Gegenden oder Zeiten extra Lautstärkeregelungen gibt kann ich dir leider nicht beantworten