Acrich LED-Module und elektrische Sicherheit

  • Hallo,
    erst wollte ich die Problematik als Frage zur Diskussion stellen, aber da ich die elektrischen Vorschriften im Prinzip ja kenne,
    habe ich das Thema jetzt mehr als Handlungsgrundlage geschrieben.
    Sollte ich aber mit meinen Einschätzungen falsch liegen oder etwas Wesentliches vergessen haben, bitte ich Korrektur und Vervollständigung.
    Praktische Vorschläge zur korrekten Benutzung solcher Module sind auch willkommen.
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    Ich habe mir mal ein Acrich2 LED-Modul 8,7W bestellt und kurz erprobt.
    An sich eine sehr feine Sache, um z.B. alte Lampen als LED-Betrieb um zurüsten.
    Natürlich muss das Modul auf eine ausreichend große Kühlfläche,
    aber dabei gibt es einiges bezüglich VDE-Vorschriften (zur elektrische Sicherheit) zu beachten.


    Die LED werden direkt mit Netzspannung 230V betrieben. LED und.Steuer-IC sind auf einer ALU-Trägerplatte aufgebracht.
    Dazwischen gibt es nur eine sehr dünne elektrische Isolierschicht (ca. 0,1mm). Vermutlich ist das keine Leiterplatte als solche,
    sondern nur eine Beschichtung, auf der die Kupferbahnen aufgebracht wurden.


    Über die Spannungsfestigkeit haben ich Datenblatt nichts gefunden.
    Die Luft- und Krichstrecken von Spannungsführenden Teilen bis zum ALU-Träger liegen bei knapp 5mm.
    Allerdings sind die kürzesten Abstände im Bereich der Aussparungen für die Befestigung am geringsten
    und wenn dann genau an dieser Stelle Befestigungselemente z.B. Schraubenköpfe, evtl. noch mit
    U-Scheiben verwendet werden, werden die Abstände weiter verringert.
    Mind. 3mm sollten aber immer möglich sein.


    Wie kann man diese Module nun benutzen und dabei keine groben Fehler bezüglich elektrische Sicherheit machen?
    Ich denke, es gibt nur 2 Varianten, die praktisch umsetzbar sind:


    1) Schutzklasse 1 (mit Schutzleiter)
    Im Fehlerfall kann der angeschraubte Kühlkörper Spannung führen. Der Kühlkörper ist deshalb zuverlässig mit PE zu verbinden.
    Dann hat man aber noch dass Problem, dass die Oberfläche des Moduls nicht "fingersicher" ist.
    Insbesondere die Lötanschlüsse liegen ja völlig offen. Bei Einbau in eine offene Lampe wird also eine isolierende Abdeckung zwingend.
    Bei geschlossenen Lampen ist es sicher etwas unkritischer.
    Aber da alte Lampen in der Regel so konzipiert sind, dass eine Abdeckung/Schirm ohne Werkzeuge entfernbar ist,
    hat man rein formal das Problem, dass dies für Laien im Sinne der VDE nicht ausreichend ist.
    In wie weit dies im privaten Bereich wirklich relevant ist, muss jeder Bastler für sich selber entscheiden.
    Eine Deckenlampe, die nur per Leiter zu erreichen ist, kann man sicher etwas moderater betrachten, als eine Wandlampe.


    2) Schutzklasse II (Schutzisolierung)
    In diesem Fall ist zu garantieren, dass alle im Fehlerfall Spannung führende Teile durch Abdeckungen und
    Gehäuse zuverlässig isoliert sind. Kabel und Leitungen sind mit doppelter Basisisolierung auszuführen.
    Kühlkörper sind zuverlässig isoliert zu montieren.
    Das ist bei Eigenbauten sicherlich die bessere Lösung, aber manchmal nicht ganz einfach und zuverlässig zu gewährleisten,
    vor allem wenn man z.B. Luftlöcher für Kühlung im Gehäuse haben will. IP4x (Schutz gegen einen Draht >1mm) kann man
    nur realisieren, wenn man innen nicht direkt an die Spannung führenden Teile kommt.


    3) Verwendung anderer Module für SchutzkleinspannungDas gehört zwar nicht mehr zum Thema. Wer es sich aber nicht so schwer machen will und in Bezug
    auf elektrische Sicherheit nicht sicher ist, sollte sich besser Module für niedrige Spannungen bis max. 60V kaufen
    und dazu ein Schaltnetzteil für LED (mit sicherer Trennung SELV).
    Beim Anschluss solcher NT sind zwar auch die einschlägigen Vorschriften zu beachten,
    aber für den Bastler ist das einfacher und zuverlässiger zu beherrschen
    Gruß Helles Licht

  • Eigentlich ist es ganz einfach. Seoul Semiconductor veröffentlicht auf ihrer Website die entsprechenden Zertifikate für die Module, die bestätigen, daß sie den einschlägigen Normen entsprechen. Für uns ist das die EN 62031, die in weiten Teilen auf die EN 61347-1 verweist.


    Vereinfacht steht da drin, daß derjenige, der solche Module für seine Leuchten verwendet, dafür sorgen muß, daß die Vorschriften beispielsweise bzgl. Schutz gegen zufälliges Berühren aktiver Teile eingehalten werden.


    Damit ist die Verwendung dieser Module durch elektrotechnische Laien faktisch ausgeschlossen. Natürlich kann jeder zuhause in seinem stillen Kämmerlein machen, was er will. Sobald aber die Schwiegermutter verbrutzelt ist, wird er sich sehr unangenehmen Fragen stellen müssen.


    Grüße
    Robert

  • elektrotechnische Laien faktisch ausgeschlossen

    Hallo,
    mit der Aussage hast du natürlich recht, auch wenn Bastler sich von solchen Geboten leider selten abhalten lassen.


    In Praxis ist es aber auch so, dass zumindest versierte Bastler mit elektrotechnischen Grundlagen gar nicht als Laie im Sinne der VDE
    gelten müssen, sondern auf Grund einschlägiger Kenntnisse zumindest als "elektrotechnisch unterwiesene Personen" durch gehen können.
    (auch wenn dieser Begriff eher im gewerblichen Umfeld definiert ist, denke ich, dass man dies auf den Heimbereich übertragen kann).


    Die Anfertigung elektrotechnischer Geräte, wie z.B. eine Lampe, kann also durchaus als zulässig angesehen werden,
    wenn die Person das Konstrukt dann von einer Elektrofachkraft überprüfen und abnehmen lässt.
    Dass letzteres in Praxis auch eher selten passiert, ist mir auch klar. Trotzdem zeigt es einen Weg auf, wie man korrekt handeln kann.
    Spricht deiner Meinung was dagegen?
    Gruß Helles Licht