CE-Konformitätserklärung bei meiner Leuchte notwendig? (Designleuchte)

  • Hallo zusammen! :)


    Ich möchte mich auf diesem Wege kurz vorstellen...
    Ich bin der Chris aus Berlin, 29, künstlerisch recht begabt(behaupte ich mal) und versuche mich momentan als Leuchten-Designer für Leuchten, die es so noch nicht zu kaufen gibt.
    Falls es bei den Kunden gut ankommen sollte, würde ich diese Leuchten natürlich gerne lokal und über's Internet verkaufen.
    Allerdings werden, wie so oft, einem Hindernisse in den Weg gelegt...hier in Form der Konformitätserklärung.


    Es ist ein recht kompliziertes Neuland für mich, daher wäre ich über Anregungen & Tips wirklich dankbar!


    Zu meiner Leuchte:
    Sie besteht aus einem Kunststein(Epoxydharz, Anhydrit etc.), ist handgefertigt, besitzt eine High-Power-LED(die nach unten strahlt) + Vorwiderstand.
    Per externem 12V-Netzteil (Gleichstrom) wird der Strom geliefert (der Trafostecker ist ein Hohlstecker und wird in die designte Leuchte per Steckverbindung gesteckt).

    Soweit ich bisher mitbekommen (und hoffentlich richtig verstanden) habe, falle ich nicht in die Niederspannungsrichtlinie (weil ich unter 75V Gleichstrom arbeite)
    und auch die EMV-Richtlinie(Elektromagnetische Verträglichkeit) gilt nicht für mich, da das Netzteil ja bereits das CE-Zeichen besitzt und ich keine Spulen oder dergleichen verbaue.


    Wärmetechnisch ist alles in Ordnung und auch sonst sehe ich keine Gefahren von der Leuchte ausgehen...
    Muss die Leuchte dann überhaupt noch eine Konformitätserkärung bzw. das CE-Zeichen besitzen, wenn ich doch in keine Richtlinie falle?
    Oder übersehe ich hier möglicherweise Etwas?? :whistling:


    Über Antworten/Anregungen wäre ich höchst erfreut :)
    Da die Leuchte bald fertig ist, gibt's natürlich auch zeitnah Bilder dazu!
    LG

  • Soweit ich das verstanden habe musst du in jedem Fall die Erklärung zur Hand haben und den Aufkleber aufbringen, du kannst jedoch innerhalb der Erklärung auf deine entsprechenden Punkte hinweisen.


    Als weiteren Stolperstein würde ich noch das Thema WEEE in den Raum werfen - das ist nämlich leider nicht ganz billig, vorallem wenn die Leuchte als ganzes verkauft wird und damit entsprechend schwer ist.

  • Danke schonmal für die schnelle Antwort!
    Hm, nunja...ich habe irgendwo mal gelesen, dass man sich aber auch strafbar machen kann, wenn man das CE-Zeichen draufklebt, obwohl es dafür garnicht benötigt wäre.


    Was meinst Du mit WEEE?
    Das ist mir neu.

  • Zum Thema WEEE: http://www.umweltbundesamt.de/…o-elektronikgeraetegesetz
    Da fallen mittlerweile auch LED-Leuchten drunter.
    Als ich mich da letztes Jahr mit beschäftigt habe, standen dort Preise von ~200€ Mindestbeitrag / Jahr zzgl 200€ pro registriertem Produkt einmalig.

  • Willkommen im Forum :led:
    Vielleicht sollten wir noch mal über das Thema HP LED und Vorwiderstand mit 12V NT reden :rolleyes:
    Bei einer HP LED (3V?) an 12V mit Vorwiderstand verbrätst du also dreiviertel der eingesetzten Energie direkt am Vorwiderstand?
    Da bleibt von der Effizienz der LED nix mehr übrig!
    Das geht besser!


    Jedes Produkt was in der EU in den Handel kommt braucht erst mal diese Herstellerselbsterklärung.

  • Bzgl. CE-Erklärung gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. für Bausätze oder Komponenten. Aber alle "Geräte", die in Umlauf gebracht werden, müssen eine Konformitätserklärung haben. Da CE aber ein Eigen-Zertifikat ist, aknn es auch jeder für seine Produkte ausstellen, soweit er alle erforderlichen Normen und Richtlinien eingehalten hat. Das ist natürlich im Zweifel nachzuweisen.


    Wie schon oben geschrieben, kommt für Elektrogeräte jeglicher Form die Gebühr für die Registrierung dieser bei der EAR hinzu. Das ist leider eine ziemliche Bürokratie und jeder kann da auch für die Entsorgung von Containern ausgelost werden. Deshalb kann man das eigentlich nur sinnvoll über einen Dienstleister in diesem Bereich abwickeln lassen. Aber ein paar Hundert Euro kommen da schon pro Jahr zusammen.

  • Hallo,
    da du die Stromversorgung als Kaufkomponente Dazu stellst, dürfte die Sache mit EMV unkritisch bleiben, solange due keine aktive Elektronik benutzt.
    Auch elektrische Sicherheit ist unkritisch, wenn du ein Netzteil mit sicherer Trennung dazu kaufst.
    Um das sauber zu dokumentieren, solltest du eine Herstellererklärung erstellen, in der eben diese Aspekte
    nach besten Wissen so dargestellt werden.
    Prüfe auch ob du RoHS berücksichtigen mußt (z.B. bleifrei Löten).


    Allerdings würde ich keine LED-Lampe ohne Dimmerfunktion haben wollen.
    Eine EMV-mäßig unkritsche analoge Dimmung wäre kein Problem.
    http://uwiatwerweisswas.schmus…AMPEN/12-KSQ_3_HP-LED.pdf
    Dass 12V als Spannungsversorgung für eine HP-LED eher unpraktisch ist, wurde schon geschrieben.
    Für 12V wäre eine Reihenschaltung von 3 LED zweckmäßig.
    http://uwiatwerweisswas.schmus…E/34_SL_Mini_V2A-Fuss.jpg
    Als Versorgung für eine LED sind 5V besser. Dafür gibt es ja preiswerte USB-Netzteile, die man da nehmen kann.
    Dann kann man eine Schaltung wie die linke nehmen:
    http://uwiatwerweisswas.schmus…ENLAMPE/LED_Steuerung.pdf

  • Nur dass die preiswerten USB-Netzteile nicht die nötigen Normen für LED-Beleuchtung erfüllen, genauso wenig wie normale 12V-Netzteile. Ob man das jetzt privat beachten will sei dahin gestellt, aber spätestens wenn man die verkauft MÜSSEN die erfüllt sein.

  • Wow, danke für eure vielen & informativen Antworten - ich weiß jede einzelne zu schätzen!


    Zu meiner Leuchte: Ja 12V Netzteil, weil ich entweder eine 9,5-11V LED benutze, oder eben 3x 3V-Cree-LEDs in Reihe schalte :)



    "Nur dass die preiswerten USB-Netzteile nicht die nötigen Normen für LED-Beleuchtung erfüllen, genauso wenig wie normale 12V-Netzteile. Ob man das jetzt privat beachten will sei dahin gestellt, aber spätestens wenn man die verkauft MÜSSEN die erfüllt sein. "
    Welche Normen? Reicht ein CE-Zertifiziertes Netzteil nicht aus??



    Zum Thema WEEE/EAR - davon wusste ich ja Nichts...warum hat mich die IHK darüber nicht aufgeklärt!?
    Irgendwie bin ich jetzt traurig und sauer zugleich. Warum lässt Deutschland solche Gesetze zu, die nicht nur den Bürokratieaufwand IMMENS steigern,
    sondern sogar mich als Designer extrem benachteiligen.
    Ich fühle mich dadurch bestraft, dass ich etwas "Anderes" herstellen will, etwas das es noch nicht auf dem Markt gibt - ein Unikat.
    Warum kann man sowas nicht einfach prozentual/pauschal pro Leuchte besteuern oder ähnliches?
    Damit wäre ich ja einverstanden...aber so wie es jetzt ist, ist es absolut inakzeptabel!
    Muss ich tatsächlich jede Leuchte (jede Einzelne meiner Leuchten ist ein Unikat) dort registrieren?
    Ich werde dort nächste Woche mal anrufen (wenn die mal keinen Urlaub bis Mitte Januar haben... -.- ) und denen das Ohr blutig reden!


    ps: "Deshalb kann man das eigentlich nur sinnvoll über einen Dienstleister in diesem Bereich abwickeln lassen" --- Welche Dienstleister?



    Nächste Woche gibt's dann die versprochenen Bilder der einen Leuchte, müsste ich bis dahin schaffen.
    Irgendwie habe ich gerade schlechte Laune wegen diesem EAR Mist -.-

  • Ich würde das andersrum angehen.
    Die Leuchte ist jeweils ein Unikat, ok.
    Aber die Lichttechnik ist doch standardisiert. Dann hast du also maximal zwei Typen. Ein Mal die ca.10V LED und ein Mal die 3x 3V-Cree-LEDs.
    Das ist doch schon übersichtlicher ;)


  • hier mal ein möglicher Anbieter bzgl. WEEE. Bin ich im Netz mal drüber gestolpert.


    http://www.take-e-way.de/


    Die sind recht kompetent und man kann auch einfach mal anrufen und sich beraten lassen. Es gibt wie gesagt noch einige andere, muss man mal die Preise vergleichen. Im mikrocontroller.net Forum gab es mal eine längere Diskussion dazu.

  • Danke für den Tipp bzgl. des Dienstleisters - klingt interessant, werde mich da mal Montag melden :)
    Hoffe der Preis der "Verschrottung" richtet sich nicht nur nach dem Gewicht...denn das ist bei meinen Leuchten recht hoch für die Größe.


    "Im mikrocontroller.net Forum gab es mal eine längere Diskussion dazu."
    Klingt interessant, hast Du einen direkten Link zu dieser Diskussion?


    "Die Leuchte ist jeweils ein Unikat, ok.
    Aber die Lichttechnik ist doch standardisiert. Dann hast du also maximal
    zwei Typen. Ein Mal die ca.10V LED und ein Mal die 3x 3V-Cree-LEDs.
    Das ist doch schon übersichtlicher ;)"
    Meinst Du die sehen es auch so? :)
    Wäre super, wenn die Konformitätserklärung auch nur 1x für die Leuchtentypen gelten würden,
    denn immerhin ähneln sie sich ja zu 100% von der Technik und Materialaufbau (bis auf das Gewicht, Form und Farbe...).

  • Ich habe da mal einen Gedanken/eine Frage zum Thema, als -grösstenteils- Laie:


    Es gibt z.B. von Osram diverse LED-Sets, wo Netzteil, Verkabelung und LED-Leuchten im Set verkauft werden. Beispiel das Dragonpoint Vario Kit, 3 Einbaustrahler mit Netzteil, habe mir kürzlich einige gekauft weils grad extrem günstig war.
    Abgesehen davon daß das Netzteil kein Netzkabel hat, was ja eine "Fachkraft" anschliessen sollte :whistling: , ist das Set komplett mit Prüfzeichen und so.
    Was ist wenn ich nun, wie ChrisBerlin, so ein Set oder einen einzelnen Strahler in ein Objekt einbaue ... bleibe ich weiterhin Hersteller eines elektrischen Geräts incl. aller zu beachtenden Vorschriften? Oder kann ich mich da auf Osram berufen?
    Oder habe ich "primär ein Kunstwerk erschaffen, welches auch ohne die elektrische Funktion, einem Zwecke dient, nämlich das Auge des Betrachters zu erfreuen" ?


    Mir raucht der Kopf wenn ich die Links zu mikrocontroller.net lese, und wofür ich mich fast am meisten schäme - ich vermute daß die EU diesen Reglementierungswahnsinn zum grössten Teil uns Deutschen zu verdanken hat ... ||

  • Ich verweise da einfach mal auf bspw Cossarts-Beitrag in einem anderen Topic: High-Power-LED-Leuchte fürs Aquarium
    Ob die die jetzt erfüllen oder nicht ist egal, sie sind nicht dafür spezifiziert und damit ist der (auch finanzielle) Aufwand für das gegenwärtige Projekt bedeutend zu hoch.

  • @turi
    Suchfunktion ist doch überbewertet... ;)
    Nein quatsch - vielen Dank für die Links!!


    @Lichtgestalter
    "Was ist wenn ich nun, wie ChrisBerlin, so ein Set oder einen einzelnen
    Strahler in ein Objekt einbaue ... bleibe ich weiterhin Hersteller eines
    elektrischen Geräts incl. aller zu beachtenden Vorschriften? Oder kann
    ich mich da auf Osram berufen?"



    Die Frage habe ich mir auch mal gestellt...
    Meine Meinung: Wie Du sagtest hast Du etwas "Neues" erschaffen und bist auch für dessen Sicherheit zuständig.
    Da Du dieses "Set" ja auch einbaust, musst Du es ohnehin prüfen, da es innerhalb der Leuchte betrieben wird und nun endgültig zur Leuchte gehört.
    Wenn dieses Set jedoch GENAU für diesen Zweck ausgelegt ist, könntest Du Dich, im Falle einer Haftungsfrage, an Osram wenden.


    "Mir raucht der Kopf wenn ich die Links zu mikrocontroller.net lese, und
    wofür ich mich fast am meisten schäme - ich vermute daß die EU diesen
    Reglementierungswahnsinn zum grössten Teil uns Deutschen zu verdanken
    hat ..."
    Geht mir auch so...CE und Sicherheitsfragen schön und gut,
    aber diese WEEE Regelung ist mal sowas von absurd übertrieben verkompliziert und gegenüber Kleinunternehmern/Einzelstück-Designern einfach nur unfair.





    Sorry Leute, bin noch nicht zum telefonieren gekommen...versuche es morgen (soweit die Zeit reicht) nochmal!