15Meter??? Fußleiste mit RGBW LED-Pixel-Strip SK6812.

  • Mich hätte lediglich interessiert, ob diese Unzulässigkeit (nur in der EU) für primäre Beleuchtungszwecke sicherheitsrelevante Ursachen hat, …


    In der 61347-1 und der 61347-2-13 sind nur sicherheitsrelevante Anforderungen festgelegt. Ein Gerät, das diesen Anforderungen nicht genügt, besitzt maximal Schrottwert. Sowas installiert nur jemand, der darauf Lust hast, beim Heimkommen von der Kneipe beiläufig festzustellen, das in der Zwischenzeit seine Bude abgefackelt ist.


    Geiz ist nicht immer geil.


    Zitat

    … oder ob es vielmehr an Vorgaben wie z.B. Wirkungsgrad, Restwelligkeit, Leerlaufverbrauch etc. liegt.


    Solche Vorgaben macht wiederum die Ökodesign Richtlinie 2009/125/EG bzw. deren Durchführungsverordnung 1194/2012.

  • Danke für Deine Antwort.
    Allerdings finde ich das doch etwas stark übertrieben. Das Meanwell ist sicher kein Schrott (im Vergleich zu irgendwelchen Noname-Chinaböllern) und ein Schnäppchen ist es auch nicht gerade - also nichts von wegen "Geiz ist geil".


    Da ich diese Frage jetzt einmal endgültig geklärt haben wollte, habe ich mich direkt an Meanwell gewandt und sehr schnell eine Antwort erhalten.
    Laut Meanwell-Auskunft sind die Geräte in der EU nicht für primäre Beleuchtungszwecke zugelassen, weil in der EU bei LED-Schaltnetzteilen größer 25 Watt ein Leistungsfaktorkorrekturfilter (PFC) vorgeschrieben ist, über den die Netzteile der LPV-Serie nicht verfügen.


    Wofür so ein PFC da ist, kann man ja im Netz gut recherchieren ;) Ich freue mich, dass diese Sache nun endlich geklärt ist!

  • In den 61347-1 und 61347-2-13 geht es nur um die Sicherheit und nicht um PFC, Wirkungsgrad etc. In der 1194/2012 geht es um Wirkungsgrad, PFC, etc und nicht um die Sicherheit. Das bitte auseinanderhalten. Die Aussage von Meanwell ist unklar und lediglich "PR-Heißluftgebläse". Ein Gerät kann durchaus die 61347-1 und 61347-2-13 erfüllen, ohne daß es eine PFC besitzt.


    Fehlende Sicherheitshinweise nach 61347-1 und 61347-2-13 wären für mich ein No-Go.


    Edit: Die in der 1194/2012 erhobene Forderung, daß der Leistungsfaktor ≥ 0,55 wenn P < 25 W und ≥ 0,90 wenn P ≥ 25 W betragen muss, gilt nur für Leuchten und Lampen mit eingebautem Betriebsgerät. Betreibt man ein externes Netzteil, gilt diese Forderung nicht mehr. Für Hersteller das offene Scheunentor, die Verordnung zu umgehen.

  • Die Dinger sind nicht nach DIN EN 61347-1 und DIN EN 61347-2-13 geprüft.


    Dagegen nach "UL8750, UL879, EAC TP TC 004 approved; Design refer to EN62368-1" Keine Ahnung ob sie das jetzt mehr oder weniger qualifiziert. Und nicht nach der Norm geprüft und der Norm nicht entsprechen ist zwar formell dasselbe. Dazu kenne ich aber noch den Spruch "would comply if tested"


    Im Gegensatz zu vielen anderen auf dem Markt befindlichen, gibt es ja zumindest Infos dazu. Ich sage da nur Waiberlon LED Treiber.

  • Dagegen nach "UL8750, UL879, EAC TP TC 004 approved; Design refer to EN62368-1"


    Na, dann guck doch einfach mal ins Inhaltsverzeichnis der 62368-1 und entscheide selber, wieviel davon wohl für Netzteile für LED-Beleuchtungszwecke relevant sein wird.


    Sätze wie

    Zitat

    Eine FACH-SCHUTZVORRICHTUNG ist die Fachausbildung, die Schulung, das Wi
    FACHKRAFT, dquellen der Klasse 2 und Klasse 3 zu schützen. FACH-SCHUTZVORRICHTUNGEN sind in dieser Norm nicht spezifisch festgelegt, aber es wird angenommen, dass sie wirksam sind, wenn der Begriff FACHKRAFT verwendet wird.

    sind es jedenfalls nicht und die 62368-1 ist voll von so allgemeinem Blabla.


    Dagegen beschreibt die 61347-1 ganz konkret teils recht fiese Prüfungen, bspw:
    14.3 Kurzschluss oder, falls anwendbar, Unterbrechen von Halbleiterbauteilen.
    14.5 Kurzschluss von Elektrolytkondensatoren.


    Mir würde die 62368-1 nicht genügen. Ich will allerdings auch, daß meine Bude noch steht und meine Katze noch lebt, wenn ich von der Arbeit nach Hause kommen. Nicht jeder hat so hochgesteckte Anforderungen..

  • Ich will allerdings auch, daß meine Bude noch steht und meine Katze noch lebt, wenn ich von der Arbeit nach Hause kommen. Nicht jeder hat so hochgesteckte Anforderungen..


    Bitte lass doch die Kirche im Dorf, mal davon abgesehen dass die UL8750 zB genau diese Prüfungen wie von dir angegeben auch beschreibt (sofern ich das richtig interpretiert habe). Und dass eine Design-Richtlinie in die Hände von Fachkräfte gehört - nun ja, wo ist da das Problem?


    Zudem finde außer deiner Aussage keinen Hinweis darauf, dass die LPV wegen der fehlenden 1347-1 und 61347-2-13 nicht für den Dauerbetrieb als LED-Netzteil geeignet sind. Was das PFC Argument ja mehr als glaubwürdig macht.

  • Zudem finde außer deiner Aussage keinen Hinweis darauf, dass die LPV wegen der fehlenden 1347-1 und 61347-2-13 nicht für den Dauerbetrieb als LED-Netzteil geeignet sind. Was das PFC Argument ja mehr als glaubwürdig macht.


    Ich weiß zwar nicht, was PFC mit dem Dauerbetrieb zu tun haben sollte, aber darum ging's mir auch gar nicht.


    Erstens: Die Aussage von Meanwell, eine fehlende PFC verhindere die Approbation nach 61347-1 und 61347-2-13, ist falsch. "PR-Heißluftgebläse", wie jemand so treffend bemerkte.
    Zweitens: Ich betreibe bei mir lieber Geräte, von denen ich weiß, wie bzw. wonach sie geprüft werden. Die 61347-1 und 61347-2-13 habe ich hier im Volltext vorliegen, irgendwelchen Ami-Mist nicht.