Das kleine Reifen 1x1

    • Offizieller Beitrag

    Reifenangaben im Fahrzeugschein/ Dimension des Reifens


    1. Der Fahrzeugschein
    Grundsätzlich muß die Kennzeichnung der Reifen mit den Eintragungen in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen. Unter den Ziffern 20 bis 23 des Fz-Scheins „Größenbezeichnung der Bereifung“ sind die Standard-Reifendimensionen aufgeführt. Häufig stehen weitere Angaben zu möglichen Reifenfabrikaten, zusätzlich verwendbaren Felgen und Reifen sowie zur Verwendung von Schneeketten in dem Feld 33 „Bemerkungen“. Beim Reifenkauf sollte also immer der Fahrzeugschein vorgelegt werden. Zulässige Abweichungen zwischen Schein und Reifen: Siehe Punkt 8 unter "Weitere Beschriftung der Reifenflanke und Ausnahmen".


    Wenn Reifenfabrikats- oder Typenangaben verzeichnet sind beachten Sie bitte auch "Wegfall der PKW-Reifenbindung".


    2. Dimension des Reifens / "Kenndaten"
    Die technische Ausführung der Bereifung ist durch den § 36 StVZO festgelegt. Danach sind Pkw-Reifen entsprechend der europ. Vorschrift ECE-R 30 genormt. Dies gilt insbesondere für die Beschriftung der Reifenflanke. Sie gibt über die wichtigsten Daten des Reifens Auskunft. Innerhalb dieser Information sind die für den Autofahrer wichtigen Angaben zusammengestellt - die Norm verlangt darüber hinaus weitere Bezeichnungen auf der Flanke wie Herstellername und Reifentyp. Der Umgang mit Reifen-Kenndaten wird dadurch, dass Maßeinheiten des metrischen Systems (mm) mit dem englischen


    Zoll-System (1" = 25,4 mm) kombiniert sind, nicht gerade erleichtert. Weiterer Bestandteil der Größenangabe ist zudem eine Zahl, die kein Maß, sondern ein "Verhältnis" angibt. Dies wird im folgenden Schema erläutert.


    A: Reifenbreite
    Sie wird angegeben in Millimetern (hier: 175 mm). Bei herkömmlichen Pkw-Reifen reichen die Querschnittsbreiten von nominell 125 mm (z.B. 125/80 R 12) bis ca. 335 mm (z.B. 335/30 R 19). Die Breiten steigen dabei in 10-mm-Schritten. Besondere Reifen für neue Rad-Reifen-Systeme (z.B. TD-Reifen von Dunlop oder TRX- oder TDX-Reifen von Michelin) haben andere Breitenmaße in Millimetern. Die Breiten reichen von 160 mm bis 240 mm. Die tatsächliche Breite weicht, bedingt durch die üblichen Fertigungstoleranzen, meist von den nominellen Angaben geringfügig ab und variiert von Hersteller zu Hersteller um wenige Millimeter.
    Außerdem ist sie abhängig von der Breite der Felge, auf welcher der Reifen montiert ist. Die Normung der Reifen erlaubt es, die meisten Reifen auf Felgen verschiedener Breiten zu montieren. Diese Breitenunterschiede können Ursache dafür sein, daß auf bestimmten Fahrzeugen nur Reifen bestimmter Hersteller (Markenbindung) oder lediglich in Kombination mit bestimmten Felgen montiert werden dürfen, da in diesen Fällen ausschließlich diese Reifen in allen Betriebszuständen mit Sicherheit (also auch beim Einfedern oder beim Lenkeinschlag) "freigängig" sind. Auch die Verwendbarkeit von Schneeketten kann an bestimmte Reifenfabrikate und Felgenbreiten gebunden sein. Zu beachten sind hier die Hinweise in Fz.-Papieren und Bedienungsanleitung.


    B: Höhen-Breiten-Verhältnis/Serie
    ....../50, /60, /70, /80
    ....../50, /60, /70, /80
    Hier geht es um das Verhältnis von Höhe zu Breite des Reifenquerschnittes in Prozent, Beispiel in Bild 2: /70.Der Fachmann spricht hier auch von "Serie 70" oder "70-er .... Reifen". Ein /50 bedeutet dann, dass die Reifenhöhe halb so groß ist wie die Reifenbreite.Mit "fallenden" Verhältnis-Zahlen wird die Reifenflanke immer niedriger - übliches Erscheinungsbild sportlicher Pkw (225/45...). Sonderfall: Bei Reifen der 80er-und /82er-Serie war früher die ".../80" in der Bezeichnung nicht üblich - dementsprechend kann in älteren Fahrzeugpapieren noch "175 R 15" stehen. Dies entspricht nunmehr beim Reifenkauf "175/80 R 15".
    C: Reifenbauart
    "R" steht hier für "Radial" (zusätzlich auch häufig ausgeschrieben). Es handelt sich um die heute übli-che Bauart mit radial angeordneten Karkassfäden. Bis in die 60-iger Jahre war der Diagonalreifen Standard. Sofern heute noch für Spezialfälle (z.B. Oldtimer) produziert, steht anstelle des "R" ein "D" oder auch „–”. Hinweis: Es dürfen grundsätzlich nur Reifen einer Bauart montiert werden. Mischbereifung – also Diagonal- und Radialreifen auf einem Fahrzeug, ist lt. StVZO § 36 nicht zulässig...


    D: Felgendurchmesser
    Der Felgendurchmesser wird diagonal von Felgenrand zu Felgenrand (Meßpunkte: s. Bild 3) ermittelt, das Maß wird meist in Zoll ( " ) angegeben. Die gängigsten Maße reichen von 10 " bis 20 ". Bei TD-Reifen von Dunlop sowie TRX-, TDX-Reifen oder dem PAX-System von Michelin werden die Felgen-durchmesser in Millimeter angegeben. Die gängigsten Durchmesser gehen von 315 mm bis 440 mm.


    E: Tragfähigkeitskennziffer (Load Index LI)
    Kennzahl für die Belastbarkeit des Reifens. Jedem LI-Wert wird, dargestellt in einer genormten Tabelle, eine bestimmte Belastbarkeit des Reifens bei einem vorgegebenen Luftdruck zugeordnet. Beispiel in Bild 2: "82" = 475 kg. Die montierten Reifen müssen mindestens dem in dem Fahrzeugpapieren angegebenen LI entsprechen, höhere Werte des LI sind zulässig. Zusatzangabe "Reinforced":
    Bezeichnung an Reifen besonders hoher Tragfähigkeit (für Kleintrans-porter, Kleinbusse, Vans, Geländewagen... ). Ausschlaggebend ist aber auch hier die (entsprechend hohe) LI-Kennziffer.


    F: Geschwindigkeitssymbol (GSY, auch "Speedindex")
    Kennbuchstabe, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens angibt. Den Buchstaben sind folgende Geschwindigkeitskategorien zugeordnet (hier dargestellt: übliche GSY für Pkw´s).


    Geschwindigkeitssymbole auf Reifen und zugehörige Höchstgeschwindigkeiten


    Geschwindigkeitssymbol -> Vmax Reifen km/h
    C 60
    D 65
    E 70
    F 80
    G 90
    J 100
    K 110
    L 120
    M 130
    N 140
    P 150
    Q 160
    R 170
    S 180
    T 190
    U 200
    H 210
    V 240
    W 270
    Y 300
    ZR über 240
    (Reifenhersteller legt Höchstgeschwindigkeit fest)


    VR und ZR: Spezielle Hinweise
    Für sehr schnelle, ältere Fahrzeuge werden Reifen mit den Bezeichnungen VR (Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h) und ZR (über 270 km/h) angeboten. Die maximale Geschwindigkeit, mit der diese Reifen tatsächlich gefahren werden dürfen, ist abhängig von Radlast, dem Sturzwinkel und anderen Spezifika des Fahrzeugs. Im allgemeinen gibt es aus diesem Grund in der betroffenen Fahrzeuggruppe dringend einzuhaltende Fabrikats- und Typenbindungen. Das Geschwindigkeitssymbol der montierten Reifen darf nur gleich oder höherrangig sein als die Angabe im Fahrzeugschein. Dies gilt auch, wenn die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs weit unter der (lt. Fz.-Schein geforderten) Höchstgeschwindigkeit der Reifen liegt.


    G: Laufrichtungsbindung
    Überwiegend an Reifen mit besonderer Profilgestaltung sind auf der Reifenflanke Bezeichnungen wie "Rotation","Drehrichtung", "Direction", in Kombination mit einem Laufrichtungspfeil (s. auch Bild 2) eingeprägt. Bei der Reifenmontage ist diese vorgegebene Dreh- oder Laufrichtung zu beachten!


    H: Tubeless ("Schlauchlos")Pkw-Reifen sind üblicherweise "Schlauchlos"-Typen. Das Einziehen eines Schlauches ist nicht nur überflüssig, es ist – von wenige Ausnahmen abgesehen - nicht zulässig. Im Zweifelsfall den Reifenhersteller befragen. Bei einer Reifenpanne mit Luftverlust darf das allenfalls als zeitweiliger Notbehelf gelten.


    Weitere Beschriftung der Reifenflanke und Ausnahmen


    3. M&S (Winterreifen/Ganzjahresreifen)


    Winterreifen sind mit "M&S", "M+S" oder ähnlichen Abkürzungen gekennzeichnet. Hiermit ist nicht nur erkennbar, dass es sich um einen Reifentyp für die speziellen Anforderungen des Winterbetriebs handelt. Damit verbunden ist auch eine Ausnahmeregelung bezüglich der geforderten Geschwindigkeitsklasse (s. Pkt. "8")


    Sonderregelungen in einigen europäischen Ländern:
    Ist "Winterausrüstung" (lt. Beschilderung) vorgeschrieben, dann erfordert dies Reifen mit M&S-Symbol. Insbesondere in Österreich wird darüber hinaus eine Profiltiefe von mindestens 4 mm gefordert - mit weniger Profil gelten derartige Exemplare schlichtweg als Sommerreifen. In Deutschland existiert diese Vorschrift zwar nicht, unterhalb ca. 4mm ist eine Wintertauglichkeit aber tatsächlich kaum mehr gegeben.


    4. Verschleißanzeiger (Treadwear Indicator , "TWI")
    Rundum auf der Reifenflanke ist mehrmals das Kürzel "TWI" (auch andere Zeichen möglich) eingeprägt. Man folge dem Pfeil: Wie in der Abbildung dargestellt, geht in diesem Bereich das Profil nicht völlig in die Tiefe. Der Grund: Bei einem bis auf (die gesetzlich zulässigen) 1,6 mm abgefahrenen Profil liegen diese Stellen dann deutlich erkennbar an der Oberfläche, die Verschleißgrenze ist erreicht.
    Soweit sollte man es nicht kommen lassen: ADAC-Versuche zeigen, dass bereits unter ca. 3 mm die Haftung, insbesondere bei Nässe, deutlich abnimmt!


    5. Produktionsdatum
    Bisheriges Verschlüsselungs-System: Die letzten 3 Ziffern der sog. "DOT"-Nummer geben das Herstellungsdatum wider. Die ersten beiden Stellen nennen die Produktionswoche, die letzte Ziffer ist die Endzahl des Jahres.


    Beispiel: 409 =40.Woche 1999. Dass wir es mit den 90-iger Jahren zu tun haben, wird i.a. noch durch ein kleines Dreieck (rechts neben der 3-stelligen Zahl) deutlich gemacht.
    Neue Kennzeichnung ab 1.1.2000: Jetzt 4-stellige Schlüsselnummer. 1901 = 19. Woche 2001.


    6. Prüfzeichen "E":
    Das "ECE-Prüfzeichen" wird als E oder e dargestellt, es bestätigt die Einhaltung der europäischen Norm (ECE- R 30). Bild 6: Die anhängende "12" weist auf Österreich als Prüfungsland hin Wichtig: Seit dem Produktionsdatum 1.10.98 (40. Woche 98, entspricht DOT-Nummer 408) ist diese Kennzeichnung der Reifenflanke in Europa Pflicht. An einem Fahrzeug dürfen demzufolge keine Reifen montiert sein, die, sofern nach dem 1.10.98 produziert, dieses Prüfzeichen nicht aufweisen. Im Rahmen der Hauptuntersuchung ("TÜV") würde das als "schwerer Mangel" am Fahrzeug eingestuft.


    7. Runderneuerte Reifen
    Sie tragen als Kennzeichnung "R", "runderneuert", "retread" oder "retreaded". Das Datum der Runderneuerung wird in gleicher Weise wie das Herstellungsdatum von Neureifen angegeben. Eine Kennzeichnungpflicht mit dem E-Prüfzeichen wird wahrscheinlich ab dem Jahr 2000 in Kraft treten.


    8. Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?
    Abweichend von dem Grundsatz, daß die Bezeichnungen in den Fahrzeugpapieren und am Reifen übereinstimmen müssen, gelten folgende Ausnahmen:
    Lastindex LI, s. Punkt 2 "e". Der Lastindex des montierten Reifens darf größer sein als die entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Beispiel: Fz.-Schein 165/65 R 13 76 T, Reifenaufschrift: 165/65 R 13 77 T. Geschwindigkeitssymbol (Speed Index, s. Punkt 2 "f)". Er darf "höherwertiger" sein als die entsprechenden Eintragungen in den Papieren. Beispiel: Fz.-Schein 185/65 R 14 86 H, zulässig sind Reifen mit Aufschrift: 185/65 R 14 86 V. Winter-/Ganzjahresreifen (nur mit M+S - Kennzeichnung, s.a. Punkt "3".): Der Geschwindigkeitsindex darf für niedrigere Höchstgeschwindigkeiten gelten, als in den Fz.-Papieren für Sommerreifen eingetragen.
    In diesen Fällen muß ein Aufkleber mit der für den M+S-Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden.Beispiel: Fz.-Schein 195/65 R 14 89 H (Sommerreifen), zulässig sind auch Reifen mit Aufschrift: 195/65 R 14 89 Q M+S. In diesem Fall ist aber auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges durch die des Reifens entsprechend begrenzt und unbedingt einzuhalten.
    P-Reifen (amerikanische Klassifizierung, Kennzeichung z.B. P 225/60 R 15...). Sie dürfen verwendet werden, wenn sie entsprechend der ECE-R30 gekennzeichnet sind, d.h. ihre Betriebskennung muß der in diesem Informationsblatt dargestellten Form entsprechen.
    Weicht die Kennzeichnung von der ECE-R 30 ab (z.B. kein Load-Index, kein Speed-Index), so muß der Reifenhersteller schriftlich die Übereinstimmung dieser Reifen mit entsprechenden Anforderungen der ECE-Norm bestätigen.Diese Bestätigung hat der Fahrer immer mitzuführen. Sind in den Papieren (insbesondere von US-Modellen) "P"-Reifen eingetragen, so dürfen auch nach ECE-R 30 geprüfte Reifen verwendet werden, wenn mit Ausnahme des fehlenden Buchstabens "P" die Kennzeichnung auf dem Reifen mit Eintrag in den Fz.-Papieren übereinstimmt.
    ZR- ,VR-Reifen. Sofern diese in den Papieren älterer Fahrzeuge noch eingetragen sind, dürfen gleich große W - Reifen (bis 270 km/h) mit ausreichender Tragfähigkeit verwendet werden, wenn die Fz.-Höchstgeschwindigkeit 260 km/h (lt. Fahrzeugschein Ziffer 6) nicht überschritten wird und keine weitere Typen- oder Fabrikatsbindungen (Ziffer 33) eingetragen sind. In Zweifelsfällen sollten Fahrzeug- bzw. Reifenhersteller befragt werden.
    Wollen Sie Reifen mit Dimensionen montieren lassen, die nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sind, wenden Sie sich an ihren Vertrags- oder Reifenhändler. Er kann Ihnen mitteilen, ob weitere Reifendimensionen nachträglich homologiert wurden oder ob andere Räder-Reifen-Kombinationen zulassungsfähig sind.