Problem mit doppelter Umsatzsteuer

  • Tja, geht schon recht weit weg von den LED`s aber hat für mich wegen der bestellten Ware doch wieder damit zu tun ;)
    Da ich weis, dass hier einige User auch selbständig sind kann mir vielleicht jemand weiterhelfen.


    Es geht um folgendes:


    Ich bin umsatzsteuerpflichtig. Ich habe also eine Steuernummer und eine UST Nr etc.


    Jetzt habe ich bei einem Unternehmen Material im Wert von 100 € inkl. Ust eingekauft und diesen Betrag auch von meinem Geschäftskonto abbuchen lassen.


    Den Betrag soll mir aber ein anderes Unternehmen nun erstatten weil das bestellte Material für dieses andere Unternehmen gedacht ist. Nur der Verkäufer von dem ich das Material bezog wollte leider nicht auf Rechnung des anderen Unternehmens an mich liefern.


    Deshalb habe ich jetzt daran gedacht dem Unternehmen für das meine Arbeit bestimmt ist und das die Rechnung am Ende zahlen soll, eine weitere Rechnung zu schreiben um mir meine "Auslagen" zurückzuholen. Verdienen will ich daran nichts.


    Doch wie gehe ich das richtig an? Muss/kann/soll ich jetzt auch wieder den gleichen Rechnungsbetrag inkl. Umsatzsteuer auf meiner Rechnung ausweisen?


    Ich kann mir ja schlecht die UST vom Finanzamt zurückholen wenn ich die die eigentliche Rechnung garnichts zahle. Wie macht man sowas normalerweise?



    Vielen Dank schonmal [Blockierte Grafik: http://www.study-board.de/images/smilies/smile.gif]

  • Das ist doch ein ganz normaler An- und Verkauf ?(
    Wenn du Ware mit ausgewiesener Umsatzsteuer beziehst, kannst du die zum gleichen Betrag auch wieder verkaufen.
    Es zwingt dich keiner, daran was zu verdienen (außer am Ende des Steuerjahres will das Finanzamt ein Plus im Endergebnis sehen ;( )
    Komplizierter wird das, wenn du von einem Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerausweisung kaufst....da frag dann besser deinen Steuerberater :D


    Ach, da war noch was...

    Zitat

    Ich kann mir ja schlecht die UST vom Finanzamt zurückholen wenn ich die die eigentliche Rechnung garnichts zahle.

    Wieso zahlst du die Rechnung nicht?
    Da du die Ware gekauft hast, musst du sie auch Zahlen. Ohne einen Zahlungsnachweis kann das bei einer Steuerprüfung nach hinten losgehen.
    Anders geht es ja auch nicht. Dein Kunde braucht ja auch einen Nachweis, dass er deine Rechnung bezahlt hat.

  • Hallo Andy,


    danke für deine Antwort. Eigentlich mache ich ja sonst nichts anderes als wie du es beschrieben hast.
    Nur kam mir die Sache ein wenig seltsam vor weil ich ja nichts daran verdienen will in diesem speziellen Fall.


    Eigentlich hätte die Firma auch die Bestellung im eigenen Namen abwickeln und die Ware einfach an mich schicken können.
    Nur zu erklären warum das nicht ging würde jetzt den Rahmen sprengen. Fakt ist, dass mein Partner die Kosten gern trägt und ich dann das Material für Ihn verarbeite ;)
    Mit Kleinunternehmerregelung hat das alles zum Glück nichts zu tun.


    Und wie du weiter unten zitiert hast, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.
    Natürlich zahle ich die Ware. Habe ich sogar schon. Ich hatte halt irgendwie angenommen, dass es für solche Fälle ohne Gewinnabsichten vielleicht eine bestimmte Regelung geben könnte.


    Aber du hast natürlich völlig recht. Es ist ein normaler Weiterverkauf. Und ob ich es nun günstiger, gleich oder teurer mache ist nun mehr oder weniger meine Sache.


    Danke :thumbup: