Tja, geht schon recht weit weg von den LED`s aber hat für mich wegen der bestellten Ware doch wieder damit zu tun
Da ich weis, dass hier einige User auch selbständig sind kann mir vielleicht jemand weiterhelfen.
Es geht um folgendes:
Ich bin umsatzsteuerpflichtig. Ich habe also eine Steuernummer und eine UST Nr etc.
Jetzt habe ich bei einem Unternehmen Material im Wert von 100 € inkl. Ust eingekauft und diesen Betrag auch von meinem Geschäftskonto abbuchen lassen.
Den Betrag soll mir aber ein anderes Unternehmen nun erstatten weil das bestellte Material für dieses andere Unternehmen gedacht ist. Nur der Verkäufer von dem ich das Material bezog wollte leider nicht auf Rechnung des anderen Unternehmens an mich liefern.
Deshalb habe ich jetzt daran gedacht dem Unternehmen für das meine Arbeit bestimmt ist und das die Rechnung am Ende zahlen soll, eine weitere Rechnung zu schreiben um mir meine "Auslagen" zurückzuholen. Verdienen will ich daran nichts.
Doch wie gehe ich das richtig an? Muss/kann/soll ich jetzt auch wieder den gleichen Rechnungsbetrag inkl. Umsatzsteuer auf meiner Rechnung ausweisen?
Ich kann mir ja schlecht die UST vom Finanzamt zurückholen wenn ich die die eigentliche Rechnung garnichts zahle. Wie macht man sowas normalerweise?
Vielen Dank schonmal [Blockierte Grafik: http://www.study-board.de/images/smilies/smile.gif]