Schaden durch selbst gebaute Lampe, wer müsste zahlen?

  • Hallo allerseits,


    mein Vater hat heute Erfahren, dass es sich bei dem Projekt das ich jetzt seit einiger Zeit plane um eine Lampe handelt, anschließend hat er direkt die Befürchtung geäußert, dass da doch was passieren könnte.
    Ich habe ihm daraufhin versichert, dass eigentlich nichts passieren kann und, dass meine Lampe im Vergleich zu irgendwelchen Fernost Produkten wahrscheinlich sogar deutlich hochwertiger sein wird.
    Allerdings habe ich mich jetzt gefragt, was wäre wenn wirklich etwas passiert?
    Mal angenommen ich habe einen falschen Widerstand genommen, der Strom ist zu groß, die LED wird zu heiß (ohne vorher kaputt zu gehen versteht sich) und irgendwas entzündet sich.
    Wer kommt dann für den Schaden auf?
    Genauer gesagt wer kommt auf wenn...
    ...ein Bauteil defekt ist? Das ist dann doch wohl der Hersteller oder nicht?
    ...ein Fehler in der Schaltung ist?
    Das würde mich wirklich einmal interessieren.


    Schöne Grüße Sebastian

  • Ich glaube das wäre `ne frage an den Rechtsanwalt oder deinen Versicherungsvertreter.


    Ich denke allerdings das da die Haftpflicht bzw. Wohngebäudeversicherung einspringt. Verbieten kann es dir ja keiner zu basteln nur darfst du es nicht Verkaufen weil du dann ja die ganzen DIN Normen und co. einhalten musst und das kannst du als Privatperson wohl kaum. Ist halt meine Meinung.

  • Verbieten kann es dir ja keiner zu basteln nur darfst du es nicht Verkaufen weil du dann ja die ganzen DIN Normen und co. einhalten musst und das kannst du als Privatperson wohl kaum. Ist halt meine Meinung.

    Klar wenn du es nur für dich machst intressieren dich Vorschriften nicht ...


    Etwas einfach deinen Meinnung , oder ?


    Wie immer wo kein Kläger da kein Richter aber sollte es zum Schadesfall kommen dann rufen die Versicherungen ganz gerne Brandsachverständige.
    Und du kannst mir glauben die kennen die Installationsvorschriften...


    mfg
    Falo

  • [quote='Loci',index.php?page=Thread&postID=235764#post235764]Verbieten kann es dir ja keiner zu basteln nur darfst du es nicht Verkaufen weil du dann ja die ganzen DIN Normen und co. einhalten musst und das kannst du als Privatperson wohl kaum. Ist halt meine Meinung.

    Klar wenn du es nur für dich machst intressieren dich Vorschriften nicht ...


    Genau das hab ich doch geschrieben. Du musst die DIN norm und co. einhalten wenn Du es Verkaufen würdest aber sonst machst du es doch für dich.

  • Ich habe eigentlich nicht vor die Lampe oder irgendetwas das ich selber mache zu verkaufen.
    Dazu auch gleich noch eine Frage, ich arbeite gerade an einem kleinen USB-Ladegerät das über 2 Batterien betrieben wird. Wenn ich das einem Freund für 10€ oder einfach weil ich mich letztens irgendwie eingeladen hat etc. verkaufe und z.B. sein Handy das er daran lädt kaputt geht, wer ist dann Schuld? Ist ja irgendwie nicht richtig verkauft worden.
    Einer meiner Verwandten ist Richter, vielleicht kann der mir da weiterhelfen.

  • Also wenn das Handy deines Freundes oder von wem auch immer weger deiner bastelei kaputt gehen sollte und der schickt das ein dann wird er wohl auch beweisen müssen das es wegen etwas kaputt gegangen ist und dann kann er schlecht dein bastelzeug mitschicken. Aber wenn Du Ihm vorher sagst das er das auf eigenes Risiko testet dann ist das hinterher "dumm gelaufen" für deinen Freund. Denk ich mir mal so.
    Denn der Hersteller des Handy`s wird sich dann auch fragen warum das handy kaputt ist und vor allem wo das kaputte Ladegeröt bleibt.

  • Also zum einen kann und darf dir eine Rechtsauskunft nur ein zugelassener Jurist geben, alles andere hier ist nur Rechtsempfinden und sehr subjektiv.


    Aber der Fall ist eigentlich ganz einfach. Fackelst du deine Bude ab, weil du einen Fehler an der Lampe gemacht hast, ist das fahrlässig und keine Versicherung würde die Regulierung übernehmen. Da hilft dann auch nicht "bestes Wissen und Gewissen".


    Ebenso das mit dem Handy: Vollkommen egal ob du den Lader verkaufst oder verschenkst, ist dieser Lader daran schuld, dass das Handy deines Freundes das Zeitliche segnet, wird er von dir Ersatz haben wollen und auf dem zivilrechtlichen Wege vermutlich auch den Anspruch zugesprochen bekommen.


    Locis haarsträubende Aussage, dass da die Versicherung einspringt, weil dir ja keiner Verbieten kann privat zu Basteln ist völliger Humbug. Wenn ich privat meinen eigenen Hamster quäle bleibt das Mißhandlung von Tieren, Tierquälerei oder wie auch immer das heißt, nicht nur bei Nachbars Muschi (Katze!).


    Grundsätzlich: Du bist für alles was du tust selber verantwortlich, außer du bist unter 7 Jahre alt (Stichwort: Deliktunfähig).

  • Also zum einen kann und darf dir eine Rechtsauskunft nur ein zugelassener Jurist geben, alles andere hier ist nur Rechtsempfinden und sehr subjektiv.


    wer glaubt Juristen sind objektiv der glaubt an noch ganz andere Sachen ;) des weiteren dürfen jegliche Personen aus dem direkten Umfeld der Person Rechtsberatung geben, nur eben Unendlichkeit. Verbraucherzentralen dürfen ebenfalls Rechtsberatung geben. Also Ruf da mal an oder frage in deinem Bekanntenkreis nach einem Anwalt oder einem Menschen der dir als souverän und Vernünftig erscheint.



    Aber der Fall ist eigentlich ganz einfach. Fackelst du deine Bude ab, weil du einen Fehler an der Lampe gemacht hast, ist das fahrlässig und keine Versicherung würde die Regulierung übernehmen. Da hilft dann auch nicht "bestes Wissen und Gewissen".


    Naja ganz so eng nehmen die es nicht. Wer zb. ein Wasserrohr anbohrt der zahlt auch nicht selber sondern die Gebäudehausrat geht in Vorleistung und diese holt es sich dann von der Haftpflicht bzw. Hausrat zurück.
    Wer natürlich sein Herd mit Klingeldraht anschließt ist im Arsch ;)




    Locis haarsträubende Aussage, dass da die Versicherung einspringt, weil dir ja keiner Verbieten kann privat zu Basteln ist völliger Humbug. Wenn ich privat meinen eigenen Hamster quäle bleibt das Mißhandlung von Tieren, Tierquälerei oder wie auch immer das heißt, nicht nur bei Nachbars Muschi (Katze!).


    sehr sehr schöner Vergleich ^^ was komm da noch so, ich bin gespannt ;)

  • wer glaubt Juristen sind objektiv der glaubt an noch ganz andere Sachen

    Ich sagte nicht, dass ich daran glaube, aber die Aussage eines Juristen ist rechtsverbindlich und du kannst ihn drauf festnageln, wenn sie falsch war. Er haftet für eine falsche Rechtsberatung. Natürlich kannst du dir auch bei deiner Schwiegermutter einen rechtlichen Rat holen, in wie weit der dich weiter bringt steht aber auf einem anderen Blatt. Wer dich in Deutschland konkret rechtlich beraten darf ist darüber Hinaus im Rechtsdienstleitungsgesetz geregelt.


    Verbraucherzentralen beschäftigen im Übrigen auch Juristen für die Rechtssicherheit ihrer Aussagen, daher schließe ich die in der Gruppe "Juristen" mit ein. Allerdings haben die meist einen sehr beschräkten Zuständigkeitsbereich. Hatte vor ein paar Wochen selber den Fall, wo es um die Deliktfähigkeit meines Sohnes und damit um die Haftung für einen von ihm verursachten Schaden ging. Der Typ beim Verbraucherschutz meinte dazu nur, dass er das "so sieht" wie ich (mein Bruder ist Jurist und schreibt an seiner Doktorarbeit, dank ihm hatte ich ein paar Tipps wo ich mich in das Problem vorab einlesen konnte), ich das aber mit einem Anwalt genauer abklären sollte. Toller Tipp, da hätte ich mir die x EUR für 0900-irgendwas sparen können...


    Natürlich Hinkt der Vergleich mit der Katze und ist überzogen, soll halt nur Aufzeigen, dass man keine Narrenfreiheit hat, nur weil man im privaten Bereich irgendwas macht. Spätestens dann wenn man anderen schadet (egal ob gesundheitlich oder nur finanziell) hört der Spaß bei Basteleien auf.

  • Also zum einen kann und darf dir eine Rechtsauskunft nur ein zugelassener Jurist geben, alles andere hier ist nur Rechtsempfinden und sehr subjektiv.

    Ganz richtig, und darauf beziehe ich mich auch im Folgendem.


    Bei den meisten Geräten, die man kauft ist eine Betriebsanleitung oder ein Sicherheitsdatenblatt enthalten.
    Meistens steht da nicht ohne Grund dabei "nicht unbeaufsichtigt Betreiben" oder ähnliches.
    Selbst bei meinem Akkulader zuletzt (BC700) war das wieder enthalten. Oft wirds einfach auch gar nicht beachtet oder gelesen.


    Es sind auch nichtmal immer Schäden durch Elektrik. Verlasse mal das Haus und die Waschmaschine läuft. Wehe das Haus steht unter Wasser > das gibt riessen Ärger mit der Versicherung, wenn man nicht sogar auf dem Schaden sitzen bleibt, weil grob Fahrlässig.
    Oder die Geschichte mit der Urlaubsbadewannenbewässerungskonstrukion (lol cooles Wort), wo der umgefallene Blumentopf den Abfluss verstopfte.
    Passt jetzt zwar nicht ganz so, aber ich erwähne es trotzdem.


    Im Grunde müsste man den Freund auch eine solche "Betriebsanleitung" mitgeben und dazu noch eine Übergabequittung unterzeichnen lassen, auch wenn er das Teil geschenkt bekommen hat.
    Aber ob mit oder ohne etwas passiert, eins ist ziemlich sicher: Dein Freund ist es wohl nicht mehr.
    Trotzdem ziemlich paradox das Ganze finde ich.


    Gruß Gerd

  • Aber der Fall ist eigentlich ganz einfach. Fackelst du deine Bude ab, weil du einen Fehler an der Lampe gemacht hast, ist das fahrlässig und keine Versicherung würde die Regulierung übernehmen. Da hilft dann auch nicht "bestes Wissen und Gewissen".

    Das ist nicht richtig.
    Ein Nachbar von uns hat eine "Neonröhre" mit Klingeldraht am Fenster installiert.
    Kabel wurde heiß, fing Feuer.
    Erst ging die Gardiene in Flammen auf, und dann die halbe Wohnung.


    Hausratversicherung zahlt nicht.
    Brandversicherung (Gebäude) zahlt.


    mfg

  • Genau, wenn so ein Schaden entsteht dann muss immer erst mal geklärt werden zu welcher Versicherung der Schaden zuzuordnen ist. Erst dann kann die jeweilige Versicherung prüfen ob es grob fahrlässig war. Wobei es immer schwierig ist einem, juristisch gesehen, Laien grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen.
    Klar, wenn Du Elektriker bist und den Herd mit 0,75mm² anklemmst nur weil grad Sonntag war und keine andere Leitung hattest, dann könnte es schon sein das dafür geradestehen musst.


    Aber bei allem anderen muss man halt auch mal den Verstand einschalten. Wenn ich eh immer auf jedem Schaden sitzen bleiben würde.....ähm.....für was brauche ich denn dann noch eine Haftpflicht? Im Grunde muss man da eh immer den Einzelfall betrachten, aber wenn man wirklich immer alles bestens optimiert auslegt, dann dürfte man beim Schadensfall gut dastehen.


    Aber um das Rätselraten und das Stammtischgeschreibe zu beenden, das ja wirklich sehr subjektiv sein kann, könnte ich ja auch mal nachfragen. Ich habe eine Gewerberechtsschutzversicherung mit Anwaltsauskunft, da könnte ich ja mal anfragen wenn es wirklich von Interesse ist.


    Gruß, Benny.

  • Zitat von dgoersch

    Ich sagte nicht, dass ich daran glaube, aber die Aussage eines Juristen ist rechtsverbindlich und du kannst ihn drauf festnageln, wenn sie falsch war.
    Er haftet für eine falsche Rechtsberatung.


    Ein weiterer Mythos in der Geschichte der Juists! Juristen versuchen sich immer aus allem raus zu winden und diese auch noch Erfolgreich!


    Zitat von dgoersch

    Natürlich kannst du dir auch bei deiner Schwiegermutter einen rechtlichen Rat holen, in wie weit der dich weiter bringt steht aber auf einem anderen Blatt.


    Wenn einem natürlich nur seine Oma als Ansprechpartner einfällt, dann sollte man natürlich zum Anwalt gehen. Allerdings ist es hinreichend belegt dass es Menschen mit mehr als 5 Kontakten gibt und diese in der Lage sind mit einer versierten Person sich austauschen zu können.


    Zitat von dgoersch

    Wer dich in Deutschland konkret rechtlich beraten darf ist darüber Hinaus im Rechtsdienstleitungsgesetz geregelt.


    Ach so ;)


    Zitat von dgoersch

    Verbraucherzentralen beschäftigen im Übrigen auch Juristen für die Rechtssicherheit ihrer Aussagen, daher schließe ich die in der Gruppe "Juristen" mit ein.


    Sie beschäftigen auch Juristen und auch diese haften in kleinster Art für ihre Beratung.


    Zitat von dgoersch

    Allerdings haben die meist einen sehr beschräkten Zuständigkeitsbereich. Hatte vor ein paar Wochen selber den Fall, wo es um die Deliktfähigkeit meines Sohnes und damit um die Haftung für einen von ihm verursachten Schaden ging. Der Typ beim Verbraucherschutz meinte dazu nur, dass er das "so sieht" wie ich (mein Bruder ist Jurist und schreibt an seiner Doktorarbeit, dank ihm hatte ich ein paar Tipps wo ich mich in das Problem vorab einlesen konnte), ich das aber mit einem Anwalt genauer abklären sollte. Toller Tipp, da hätte ich mir die x EUR für 0900-irgendwas sparen können...


    Warum hat dein Bruder dir nicht geholfen der doch ne Doktorarbeit begonnen hat zu schreiben?


    Naja wie auch immer, diese Forum und alle anderen würde gar nicht da sein wenn jeder erst zum Anwalt rennen müsste bevor er mal ne Schaltung aufbauen würde oder in Betrieb nehmen würde die selber geplant wurde. :)

  • Das ganze Leben ist IMHO eine Grauzone. Ren von den VDE her dürfte man als laie netmal eine Deckenlampe anschrauben, oder das Kabel vom Bügeleisen austauschen. Da müßte eigentlich immer ein Elektriker anrücken.


    Die Telefondose darf auch eigentlich nur die telekom auschen,da sie bestandteil des Netzes ist und die antennendose nur der Kabelnetzbetreiber u.s.w.


    In der Praxis wird der Normalmensch aber durchaus selber leuchten Montieren, mal 'nen Gerätekabel ersetzen, oder 'nen schalter tauschen. AberSicherungskasten, HAK, Herdanschluß und GAS u.ä. sind da normalerweise Tabu. Da muß dann wieder der Elektriker ran.


    Rein Theorethisch braucht die Versicherung in dem Moment, wo einer,der nicht Befugt ist an was bastelt,keinen cent zu zahlen. Nur: In der Praxis kann man das kaumeinfordern. Da wird dann eher geprüft ob alles Sachgemäß und richtig ausgeführt wurde, oder ob Mängel vorhanden sind,die den Brand asgelöst haben könnten. Sprich: Mach' nur das von dem du WIRKLICH weißt, wie es geht, und ncht nur glaubst,es zu wissen,frag' lieber nbei jemanden der ahnung hat,vor der Inbetriebnahme nach, ob das was du gemacht hast, so ok ist, und laß'die Finger von sachen,bei denen du dir nciht 100% sicher bist. Dann wird dir in der Praxis nix passieren. Weil die andere Konseaquenz wäre für jede kleinigkeit einen elektriker zu holen, am ebsten auf steckdosenleisten zu verzichten und in jedes zimmer 40 Steckdosen machen lassen,weil steckdosenleisten darf man ja bekanntlich nicht hintereinanderstecken oder hitnerm schrank packen u.s.w.



    Und der nächste punkt ist: wenn du im schlafzimmer einer eigenbau leuchte machst und dir brennt die küche ab,kann die versicherung schlecht die zahlung verweigern,weil die lechte i schlafzimmer nur ein elektriker hätte bauen+installieren dürfen...


    Wenn der rband natürlich von deser elcuhte ausging, wirds schwer zu eweisen,daß du nicht scchuld bist, aber wenn du im haus IRGENDWO mal was selber amchst heißt das ja wohl kaum, daß d faktisch keienn evrsicherungsschutz mer hast, kommt ja wohl immer noch drauf an, WAS genau passiert

    LED the Sun shine. Nur, wer reparieren kann, lebt nachhaltig!
    Selbstgebaut hält Länger. Kampf der geplanten Obsoleszenz!
    Wir sind das Pro-LED-Tariat ;)

  • Das mit den Versicherungen ist immer so eine Sache. Man hat so viele Versicherungen und wenn man dann eine braucht,dann zahlt sie nicht oder man hat nicht die passende Versicherung. Es gibt jetzt echt für alles mögliche Versicherungen. Ich bin überrascht gewesen, dass es nun auch sogenannte Blog Versicherungen gibt. Keine Ahnung, wofür man die wirklich gebrauchen kann.