Rechtsfrage :D

  • Rechtsberatung ist Laien nicht erlaubt. Deshalb solltest du so was nur einen Anwalt fragen.


    Strafrechtlich kannst du überall belangt werden, wo Teile der Tat stattgefunden haben (im Internet also gerne mal auch weltweit) und man dir habhaft werden kann. Zivilrechtlich kann dich im Prinzip auch jeder da anklagen, wo er selber sitzt (oder ne Niederlassung hat). Ob er das Urteil dann im Ausland vollstreckt bekommt, ist nochmal ne andere Sache.


    Ich würde grundsätzlich davon ausgehen, daß solche Länderübergreifenden Dinge im Zweifelsfall zu deinen Umgunsten ausgelegt werden.


    Fabi

  • Ach was, NL oder D. Du wirst dann als staatenloser gelten und an Herrn Obama überstellt werden.
    So mit Waterboarding und so weiter ;)

    Trust me. I know what I’m doing.


    "Erledige zuerst die Aufgabe. Kümmere dich um die Genehmigung später."
    -Sargent Shriver-

  • Hehe. Das ich belangt werden kann ist mir klar (darf ja auch nicht in Engl. jemanden töten).


    Aber wenn ich mich in den Niederlanden befinde zählen NL Gesetze. Wenn ich nun illegal etwas runter laden würde, bekommen die Gerichte meine Daten vom ISP (Deutschland) , aber zur Tatzeit war ich gar nicht auf deutschen Boden.

  • Die IP erhälten die Anwälte von Unternehmen die sonstwo sitzen, da diese Vorgehensweise in D nicht erlaubt ist. Die Daten vom Verwender der IP werden mithilfe eines Gerichtes vom Internetanbieter ermittelt. Wobei ich nicht weiß in wie weit sich die nicht mehr erlaubte Vorratsdatenspeicherung darauf auswirkt.


    Was hindert die Urheberrechtsbesitzer daran die Daten an einen Niederländischen Anwalt zu übergeben und dich nach Niederländischen Recht zu verklagen?

  • Das mit dem niederländischen Recht gilt nur bedingt. Ein Teil der Tat hat ja in Deutschland statt gefunden. Wenn du mit einem Gewehr über die Grenze jemanden erschießt und dann wieder einreist und geschnappt wirst, wirst du auch auch deutschem Recht verurteilt.


    Fabi

  • Das sehe ich dann so:


    Ich kaufe in Deutschland ein Gewehr. Fahre über die Grenze und erschieße jemanden. Komme dann zurück nach Deutschland. Und es wird die Leiche (irgendwo zwischen D/NL) gefunden, man weiß es wurde mit dem Gewehr XYZ AUS DEUTSCHLAND geschossen.
    In D muss ich 5 Jahre ins Gefängnis. Ich sage "Zum Tatzeitpunkt war ich in NL, und habe DORT den kerl getötet". ANgenommen in NL müsste ich dann nur 3 Jahre in den Knast.


    Allerdings ist ein Gewehr bisschen was anderes als eine IP ;)



    Naja egal

  • Wenn du das öfter und länger machst hol dir doch einfach nen Stick für ein NL Netz.


    Und wenn nicht is das Risiko eh so gering wenn man net grad Kazzaa/Esel und Co nimmt erwischt zu werden um sich überhaupt darüber Gedanken zu machen.

  • Rechtsberatung ist Laien nicht erlaubt.

    Dann muss man erst mal festlegen was eine Rechtsberatung ist.
    Wenn mein Nachbar sich scheiden lassen will und ich sage "geh zum Anwalt" ist das auch schon eine Rechtsberatung :)


    Ich kaufe in Deutschland ein Gewehr. Fahre über die Grenze und erschieße jemanden. Komme dann zurück nach Deutschland. Und es wird die Leiche (irgendwo zwischen D/NL) gefunden, man weiß es wurde mit dem Gewehr XYZ AUS DEUTSCHLAND geschossen.

    Da hört sich an wie dieser uraler Witz.
    Ein Segelflieger stürzt genau auf die Grenzlinie von D und NL.
    Wem gehört jetzt der Motor. :?:


    mfg

  • Zitat

    In D muss ich 5 Jahre ins Gefängnis

    8o kann ich mal die Nummer von dem Anwalt haben 8o

    Zitat

    in NL müsste ich dann nur 3 Jahre in den Knast.

    hoffentlich nicht nacheinander :wacko:


    Zitat

    Ich [...] habe gedownloaded

    hört sich nach Abmahnung an :(
    Die gehen dann auf den Anschlußinhaber los. Die Abmahner können ja erstmal nur rausfinden, über welche IP das lief. Wer das Gerät bedient hat, weiß ja keiner. Darum wird der Anschlußinhaber beschuldigt, er hat zugelassen, daß über seinen Account "urheberrechtlich geschützte Werke weltweit verbreitet werden". Ob er das selbst war, ob er dabei war oder ob er überhaupt was davon wusste ist ziemlich egal. Bis hierher gehts also nur drum, wer die Mittel, also den Account, zur Verfügung gestellt hat und das soll unterbunden werden. Meistens per Unterlassungserklärung. So gesehen sollte egal sein, wo das Filesharing stattfand.


    Wenn ich jetzt sage, ich hab im Ausland gedownloaded, heißt das ja ganz deutlich "Ich war's, ich bin schuld". Dann krieg ich womöglich den zweiten Brief, in dem noch viel unerfreulichere Sachen drinstehen. Vielleicht schreiben die dann von Vorsatz und Schadenersatz. Da könnte dann doch die Landesfrage wieder interessant werden.


    Zum Filesharing sind hier ganz interessante Infos zu finden:
    http://www.new-media-law.net/g…esharing_abmahnungen.html
    http://www.new-media-law.net/g…ommer_unseres_Lebens.html


    :!: Ich bin kein Anwalt und das ist keine Rechtsberatung :!: , ich hab nur mal laut gedacht :)


    Gruß
    Lothar

  • Am Thema vorbei, aber vielleicht trotzdem interessant:


    Habe letztens gelesen das sich UMTS Sticks eine IP-Adresse teilen und es sehr schwierig ist, denjenigen herauszufinden der die Rechtsverletzung begangen hat. Vermutlich wird sich die Frage also gar nicht stellen.


    Link

  • Das ist ein Trugschluß. In dem Artikel steht:


    Wenn Dich jemand beim Filesharing erwischt, hat er zuerst nur mal irgendeine IP. Jeder Provider hat einen eigenen Pool an IPs, also lässt sich der Provider ganz einfach feststellen. Damit holt er sich beim Gericht die Erlaubnis, vom Provider die Daten anzufordern. Der Provider ist gesetzlich verpflichtet, die IP-Nutzer-Zuteilung für einige Zeit zu speichern. Wie lange, weiß ich jetz nicht, zumindest aber ein paar Wochen. Damit lässt sich ermitteln, wer Du bist. Außerdem haben fast alle Flatrates eine Volumengrenze, ab der die Geschwindigkeit gedrosselt wird, der Provider hat also schon ein eigenes Interesse, die Nutzung einem konkreten Kunden zuordnen zu können. Bei Zeit oder Volumentarifen natürlich erst recht, wegen der Rechnung.


    Allerdings hört man, bei großen Providern mit hohem Staats-Aktionärsanteilen wären die Adressanfragen am einfachsten, sogar in Hunderterpacks ... :thumbdown:

  • Mehrere UMTS nutzer eine IP ?!?!?! Kann ich mir nicht vorstellen aber ich les es mir mal durch.



    edit:

    Zitat

    [...] Der Vorteil: Die IP erhalten nicht nur Sie, sondern viele Nutzer des jeweiligen Anbieters gleichzeitig. Außerdem handelt es sich dabei zumeist um dynamisch verteilte Adressen, sodass Sie bei einer späteren Einwahl mit einer neuen Nummer ins Internet gelangen.[...]
    http://www.welt.de/wirtschaft/…MTS-Stick-verwischen.html

    Dynamische IP, ohhh nein, wie exotisch :sleeping: Und mehrere user eine IP ? Stand dort auch nichts beschrieben, kann ich mir immer noch nicht vorstellen



    PS: Nein ich wurde nicht abgemahnt, ich lade nicht mal illegal Dinge runter. Fand nur das Gedankenspiel ganz interessant.