Bombe in München. Wer kommt für Schäden auf?

  • Hallo,


    nicht dass ich betroffen wäre, aber irgendwie interessiert mich das doch und ich habe dazu wenig gefunden.
    Weiß zufällig jemand, wie das bei den Schäden ist, wie sie die durch die Sprengung der Bombe in München entstanden sind?
    Sind dafür Versicherungen zuständig (Gebäude, Glasbruch, Hausrat)?
    Gibts da Entschädigung von Stadt, Land oder Bund?
    Oder muss jeder seinen Schaden selber zahlen?
    Muss vielleicht sogar der Grundstückseigentümer für Schäden an den Nachbargebäuden aufkommen?


    Man könnte es ja als Kriegsfolge einstufen. Kriegshandlungen sind bei den Versicherungen ja in der Regel ausgeschlossen.
    Andererseits könnte ich mir vorstellen, dass es gerade für solche Räumungen gerade in Deutschland spezielle Regelungen gibt.


    Viele Grüße

  • Kriegfolgen kann man dazu nicht sagen, da die Bombe ja nicht von alleine los ging, sondern gesprengt wurde. Aber auch so ist wäre es keine Kriegfolgen, da wir uns ja nicht in Krieg befinden.


    Vielleicht gibt speziale Regeln, aber dass heißt aber nicht das auch gezahlt werden muss. Und es als höhere Gewalt zählt.


    Sonst würde ich sagen die Versicherungen müssen aufkommen und die Nichtversicherten sollten eine Entschädung bekommen.


    Wer würde den normalerweise bei einen Bombenattentat zahlen ?

  • Bombenattentat würde unter Terrorismus gehandelt werden. Und so weit ich weiß verweigern die Versicherungen da auch meistens ihren Zweck.

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    Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden,
    kann man Schönes bauen.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Hallo,


    heute Mittag hatte ich noch die Sprecherin eines Versicherungsverbandes gehört, die darauf hingewiesen hatte, dass zunächst die üblichen Versicherer zuständig wären (Gebäude, Glasbruch etc.).
    Heute Abend, nachdem anscheinend bemerkt wurde, dass der Gesamtschaden doch höher ist, wurde ebenfalls von den Versicherern auf die Kriegsausschlussklausel hingewiesen.
    Ebenso wird in diversen Mitteilungen der Innenminsiterien der Länder darauf hingewiesen, dass grundsätzlich der Grundstückseigentümer für "alte Sprengmittel" verantwortlich wäre.
    Da werden sich wohl noch einige Gerichte mit der Angelegenheit befassen müssen.


    Gruß

  • Sowei ich das mal gehört habe wäre für die Kosten der Entschärfung/Sprengung der Bombe der Grundstückseigentümer heranzuziehen. Der Sprengberechtigte muss hierfür eine Versicherung (Haftpflicht) haben, welche für entstehende Schäden aufkommt.


    Lg

  • Der Sprengberechtigte muss hierfür eine Versicherung (Haftpflicht) haben, welche für entstehende Schäden aufkommt.


    Das Problem dürfte nur sein, dass die Sprengung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
    Nach aktuellem Stand der Technik und der nötigen Sicherheitsmaßnahmen ging es halt nicht besser.
    Also nix mit Haftpflicht. Ist ja alles wie geplant verlaufen...


    Gruß


    PS.
    Ich meine das nicht ironisch.
    Ist ja tatsächlich so.
    Ich bin auch weit davon entfernt, den Sprengmeistern irgendwelche Vorwürfe zu machen.
    Ich habe größten Respekt vor deren Tätigkeit und vollstes Verständnis dafür, keine Personenschäden zu riskieren, wenn man es für zu gefährlich hält.

  • Heute hies es auf N-TV das (wie gedacht) die Versicherungen zuständig sind. Was aber mit den Unversicherten ist, wurde nicht gesagt :huh:


    Wenn ich als Eigentümer die Entschärfung bezahlen müsste, würde ich die Bombe dort lassen wo sie ist.
    Der Sprengmeister ist auch nicht schuldig, bliebe nur das Land bzw. die Gemeide.


    Wenn ich schon ein Grundstück von der Gemeinde oder Land kaufe, soll es nicht belasten sein z.b. von einer Bombe. Die Haftung und Entfernung haben sie zu übernehmen.

  • Also was lernen die Sprengmeister daraus? Die Druckwelle mit Heu abzudämpfen ist im Prinzip sinnvoll, wenn man das Heu überdies noch Nass macht, gibts auch kein Feuer im Anschluß... :whistling:

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  • Wenn ich als Eigentümer die Entschärfung bezahlen müsste, würde ich die Bombe dort lassen wo sie ist.


    Es gibt sicherlich rechtliche Mittel, mit denen der Staat bzw. die Stadt/Kommune durchsetzen kann, dass die Bombe entfernt wird. Das ist und bleibt eine sehr gefährliche Waffe und mMn MUSS so etwas entfernt werden, sobald man davon Kenntniss nimmt.


    Wenn ich schon ein Grundstück von der Gemeinde oder Land kaufe, soll es nicht belasten sein z.b. von einer Bombe. Die Haftung und Entfernung haben sie zu übernehmen.


    Wenn dann aber 15t Gold gefunden werden, oder ein 100000 Barrel Ölfeld, dann ists dein Geld, richtig? ;)


    Was kann das Land bzw. der vorige Eigentümer dafür, wenn irgendein Ami/Engländer/Russe/Franzose da vor einigen Jahren ne Bombe reingepflanzt hat?

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  • Soweit ich weiß gehören einem auch nur die ersten 35cm, unter dem eigenen Grundstück, alles was tiefer liegt bleibt eigentum der Kommune. Also auch die Bombe, Gold, Öl, u.s.w.
    Nur ist es so, daß sie, um ran zukommen ja auf deine 35 cm bzw durch deine 35 cm durch müssen. Die unterliegen aber der Hoheit des Eigentümers. Aber es gibt ja die Regel daß Allgemeininteres VOR Intrresse eines Einzelnen, also den Grundeigners geht. Der hat also Maßnahmen zu dulden,die der Allgemeinheit dienen UND für diese wichtig sind

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  • Wenn ich als Eigentümer die Entschärfung bezahlen müsste, würde ich die Bombe dort lassen wo sie ist.
    Der Sprengmeister ist auch nicht schuldig, bliebe nur das Land bzw. die Gemeide.

    Tja, dann würdest du dich vermutlich wegen Gefährdung, Illegalem Waffenbesitz und Unterlassung strafbar machen.


    Zudem muss man dazu sagen, das Sprengstoffe die in solchen Waffen verwendet werden, ein Ablaufdatum hat da ich der Sprengstoff immer weiter Chemisch verändert und viel Sensibler wird. Wenn dann das Metall der Bombe durchgerostet ist und noch zusätzlich äußere Einflüsse dazu kommen zum Sprengstoff, möchte ich nicht in der Nähe sein.



    Was mich jedoch wundert ist, warum man nicht versucht, die Bombe auf anderem Weg per Roboter zu entschärfen. Beispiel:


    Mit einem Wasserstrahl oder Hochenergetischem Laser die Bombe fernab des Zünders (z.B. auf der anderen Seite) versucht, die Bombe zu öffnen und den Sprengstoff aus ihr zu entfernen und anschließend den Zünder getrennt von jeweils kleinen Mengen Sprengstoff getrennt zünden.


    Das mit dem Wasserstrahl müsste ja gehen, da der Sprengstoff ja eigentlich nur mittels Initialzündung zur explosion gebracht werden kann.


    Lg

  • Ich hab den Ticker von der SZ dazu gelesen, da war davon die Rede, dass beim Kriegsspätfolgenfonds relevant sei, ob es Altmaterial von uns ist – in dem Fall ist's aber eine US-Hinterlassenschaft ... der Bund zahlt anscheinend also schon mal nicht. Ob die Versicherung bezahlt, hängt davon ab, ob das inbegriffen ist oder nicht. So hab ich's zumindest mitbekommen.
    Dort stand auch, dass nasses Stroh zu schwer wäre und auch wieder zur Gefahr geworden wäre (es war von "Geschoss" die Rede – infwiefern das realistisch erscheint, kann ich nicht beurteilen). Ich war ehrlich gesagt überrascht, dass die Schäden doch so gravierend ausfielen. Hier, knapp 300 m außerhalb des erweiterten Sperrgebiets, hat man das bei offenem Fenster gerade mal gehört – so kann man sich täuschen. 8|


    Krass war, wie die Leute im Vorfeld an dem Tag auf der Straße unterwegs waren. Verkehrsstaus ohne Ende, U-Bahnen total blockiert, die meisten total gestresst durch die Gegend gerannt mit ner Miene, als wär schon Weihnachtsstresszeit. War zum Glück mit dem Fahrrad unterwegs, da kommt man immerhin trotz allem einigermaßen vorwärts.

  • Dort stand auch, dass nasses Stroh zu schwer wäre und auch wieder zur Gefahr geworden wäre


    In einem Filmausschnitt habe ich gesehen, wie Strohballen von einem Feuerwehrler bei den Vorbereitungen mit Wasser besprüht wurden.
    Also ganz trocken wirds wohl nicht gewesen sein. Warums dann trotzdem so gebrannt hat???
    Oder die haben nur einen Teil befeuchtet...


    würde ich die Bombe dort lassen wo sie ist.


    Grundsätzlich trägt der Bauherr die Verantwortung dafür, dass das Grundstück "sicher zur Bebauung" ist. Dazu gehört auch, dass es frei von Kampfmitteln ist. In manchen Gegenden gehört der Nachweis auf Kampfmittelfreiheit sogar zum Genehmigungsverfahren. Die Kosten hierfür trägt der Grundstückseigentümer.


    Wer für die Bombe zahlt
    Auch dieser Artikel enthällt sehr viele "wenns" und "danns", wirft letztendlich also mehr Fragen auf, als er beantwortet.


    Aber es geht ja auch nicht nur um die Kosten, die dem Grundstückseigentümer selbst entstehen. Die Eigentümer der Nachbargebäude können ja schon gleich gar nix dafür. Stellt sich also auch die Frage, ob der Grundstückseigentümer auch noch für die Schäden an den Nachbargebäuden haftbar gemacht werden kann.
    Dass die Stadt München die Kosten für Rettungsdienste/Polizei/Feuerwehr an den Eigentümer weiterreicht glaube ich nicht. Dafür sind sie schließlich da. Jedenfalls ist sowas eher deren Aufgabe als beispielsweise irgendwelche bekloppten Fussballfans im Zaum zu halten.
    Der Kampfmittelbeseitgungsdienst selbst wäre kostenfrei. Allerdings kam der hier ja gar nicht zum Einsatz, weil das Ding ja vor Ort gesprengt worden ist.


    Insgesamt wird das alles den Betroffenen wohl noch viele schlaflose Nächte bereiten.


    Bombenblindgänger und Munitionsgegenstände (Bayerisches Staatsministerium des Innern)


    Gruß