Aufklärung über LED Umbauten im KFZ von der Dekra!

  • ... Der Audi A6 z.b hat Led Rückleuchten ...die Leds abgelötet für andere zwecke warum ist das erlaubt?


    Warum sollte Ablöten für andere Zwecke verboten sein? ;)


    Sobald Du die abgelöteten Leuchten anderweitig als KFZ-Außenbeleuchtung einsetzt, ists nicht mehr erlaubt. Den die LED-Rückleuchten des A6 sind wie alle fertigen originalen LED-Leuchten an KFZ komplett bauartgeprüft und -genehmigt. Aber nur in unversehrtem Originalzustand, und weitgehend auch nur an den entsprechenden Fahrzeugen. Die haben mit Eigen- und Umbauten genauso wenig zu tun, wie die werksseitigen Obst-bestückten Originalleuchten.


    ledsi:
    Dein Zitat ist Werbeprosa. In der Realität sieht es nämlich jetzt (Mitte ´09) noch genau andersherum aus: Xenon bringt erheblich mehr Licht (Lumem) pro Strom als LED-Hauptscheinwerfer. Aber das gehört hier wirklich nicht mehr rein! (Sondern in Larkin´s Link!)

  • Hallo,
    Nein nein so war das nicht gemeint habe nur gesagt das ich die leuchten besitze und sie ja auch voll led sind und zu der aussage das diese kurzschlussfest sein sollen etc ich habe es getestet das stimmt nicht sind sofort kaputt gegangen also die ics bei da ging nachher nichts mehr aber die Leds wollte ich eh auf meine Blauen leisten löten das ich das mische rot und blau.


    danke für die hilfe
    Gruß,
    Nico

    Meine Lampen:
    1D P7 Maglite, :D :love:
    Osram 64663 400W Halogen Handscheinwerfer:thumbup:
    150W HCI-T Handscheinwerfer in KG Rohr :d :love:
    überarbeitete FandyFire STL-V6 :) :P

  • Hier werden wieder lustig absolut grundverschiedene Dinge vermischt. LED-Bestückung mit entsprechender Bauartzulassung ist beil allen Leuchten am Auto AUSSER den Hauptscheinwerfern schon lange überhaupt kein Problem mehr. Wer seine Augen auch nur ein bisschen aufgemacht hat, hat schon seit JAHREN LED-Rücklichter gesehen. Nur bei den Hauptscheinwerfern sieht es noch anders aus.

  • Hallo,
    Da gibts ein Problem die Platine hab ich innen Müll geschmissen wie schon gesagt die Leds abgelötet waren normale 5mm leds.Die IC's waren auch nix besonderes waren 2 stück und 3 kleine Smd Wiederstände mehr nicht.Das ging schon nicht richtig als ich es bekommen habe hat nur ganz dunkel geleuchtet und nicht alle leds nur 2-3 also was besondres war das nicht da ist in jeder 5 euro Led röhre Bessere Technik.



    Gruß,
    Nico

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  • Hallo,
    ich meine von der Verarbeitung her und vom aussehen die Leistungsdaten konnte ich nicht herausfinden da nichts auf den IC's draufstand


    Gruß,
    Nico

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  • Ich weiß ja nicht ob es hier schon besprochen wurde aber im 1. Beitrag wurde das Thema UBB kurz angesprochen.


    Es gibt eine UBB die Legal ist!
    Folgende Kriterien muss sie aber erfüllen!
    Farbe Weiß
    Muss an den Türkontakt angeschlossen werden so dass sie nur angehen wenn die Tüv offen ist.
    Es muss sichergestellt sein das man diese wärend der Fahrt nicht anschalten kann.
    Das ganze wird dann als Türeinstiegsbeleuchtung eingetragen.

  • verstehe den Sinn nicht ganz - wenn's nur drum geht dass das weiß ist etc., kann man's doch mit "ganz normalen" weißen LEDs machen, SuFlus, oder High Power, aber absolut keine Notwendigkeit für "zwei- bis dreistelligen Wattbereich" (8o - soll das ein Photonenantrieb werden?!?), "Spannungswandler" oder "Wasserkühlung"... ?( - es steht doch nirgendwo, dass das Dings eine bestimmte Mindesthelligkeit haben muss, um eingetragen zu werden

    und einen zuverlässigen 'Aufbau vorausgesetzt

    Dafür bist Du ja der Experte! [Blockierte Grafik: http://freesmileys.smiliesuche.de/lachende/lachende-smilies-0008.gif] - SCNR!

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    Da es sich in letzter Zeit häuft: Ich beantworte keine PNs mit Fragen, die sich auch im Forum beantworten lassen!
    Insbesondere solche von Mitgliedern mit 0 Beiträgen, die dann meist auch noch Sachen fragen, die bereits im entsprechenden Thread beantwortet wurden.
    Ich bin keine private Bastler-Hotline, technische Tipps etc. sollen möglichst vielen Lesern im Forum helfen!

  • Ich weiß der Thread ist alt, aber

    aber absolut keine Notwendigkeit für "zwei- bis dreistelligen Wattbereich"

    Wenn ich bei meinem Auto den Rückwärtsgang einlege würde ich mir schon wünschen, dass es hinter mir heller wird. Mit andern Worten -ich seh' dahinten mit der Standardbefeuerung gar nichts-. Deswegen habe ich vor alles was hinten strukturiertes weisses Glas hat mit Ledsz u befüllen. Dabei hoffe ich dass bei meinen zukünftigen Rückwärtsfahrten gerade keine Rennleitung hinschaut.


    Gruss
    Thomas

    Wir brauchen kein Dschungelcamp - wir brauchen kein Überlebenstraining.
    Wenn wir uns was beweisen wollen arbeiten wir mit Software ohne das Handbuch zu lesen.

  • ...bei meinen ... Rückwärtsfahrten...

    Hallo Thomas, dass erinnerte mich an mein erstes Auto 1974, einen gebrauchten 58iger Käfer für 150 DM,
    da baute ich einen runden 220mm Nebelscheinwerfer auf die Motorklappe, der mit einem der riesigen farbigen
    Kippschalter geschaltet wurde, war ja seinerzeit noch 6V und mit ner Gleichstrom Lima...
    Was wäre das für ein Licht mit ner LED geworden... ^^

    der Klaus


    Wer einen Fehler macht und ihn nicht korrigiert, begeht schon den nächsten...
    Denkmal ist ein Imperativ, der bei mir aus zwei Worten besteht...

  • Wenn ich bei meinem Auto den Rückwärtsgang einlege würde ich mir schon wünschen, dass es hinter mir heller wird.

    Ja, geht mir auch so - aber was hat das mit der zitierten Aussage von mir zu tun... ?( - die lautet nämlich vollständig:

    wenn's nur drum geht dass das weiß ist etc., kann man's doch mit "ganz normalen" weißen LEDs machen, SuFlus, oder High Power, aber absolut keine Notwendigkeit für "zwei- bis dreistelligen Wattbereich"

    Ist doch klar, wenn's *nicht* nur drum geht, dass das weiß ist, sondern auch noch möglichst hell (davon war hier aber nicht die Rede) dann muss mehr rein - aber dafür hätte man diesen Uralt-Thread nun echt nicht aus dem Grab holen müssen... :D

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    Da es sich in letzter Zeit häuft: Ich beantworte keine PNs mit Fragen, die sich auch im Forum beantworten lassen!
    Insbesondere solche von Mitgliedern mit 0 Beiträgen, die dann meist auch noch Sachen fragen, die bereits im entsprechenden Thread beantwortet wurden.
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  • ... sind ein weit verbreitetes Problem moderner Autos.
    Anfang der 80er kam die "Mode" auf, die linke Rückfahrleuchte gegen eine Nebelschlußleuchte zu "tauschen".
    Mit den Folgen einer
    - unansehnlichen Asymmetrie in der Ansicht,
    - und einer Halbierung der Lichtleistung.
    Bei den modernen Fahrzeugen kommen dann noch belastend hinzu,
    - daß die Automode immer höhere Anbauhöhen verlangt,
    - die Leuchten selber teilweise nur noch Briefmarkenformat haben,
    - und daß oft nur noch 10W Lämpchen verwendet werden.
    Also im Vgl. zu früher nur noch ein Viertel des Lichts zur Verfügung steht.
    :thumbdown:


    Um zum Thread-Thema zu kommen:
    Legal sind nur die Anbauten fertiger zugelassener Rückfahrleuchten, die es ja noch gibt.
    Ihr rustikaler Stil paßt aber eben nur für LKW, Anhänger und ältere Fahrzeuge
    und wirkt bei modernen Fahrzeugen immer deplaziert.

  • ... sind ein weit verbreitetes Problem moderner Autos.
    Bei den modernen Fahrzeugen kommen dann noch belastend hinzu,
    - daß die Automode immer höhere Anbauhöhen verlangt,
    - die Leuchten selber teilweise nur noch Briefmarkenformat haben,
    - und daß oft nur noch 10W Lämpchen verwendet werden.


    Bei mir ist jeweils links und rechts eine W16W verbaut. Schaut man auf die Leuchte sind die schon hell, aber es sind keine Scheinwerfer die das Licht gut auf die Straße verteilen.
    Habe mir deshalb eine Kamera nachgerüstet und das ist es wohl auch, wo uns die Autohersteller hin haben wollen 8)


    Gruß DVE

  • also das Licht welches nach aussen gerichtet ist, nicht einfach angebraucht werden darf, wie Unterbodenleuchten sollte klar sein.


    Aber warum die Anzeigenbeleuchtung nicht veränderten werden darf, bzw. ein Fussraumlampe angebrauchten werden darf verstehe ich nicht.


    Ich wollte die Innenraumleuchte, welche man nur selten anmacht und nicht in Dauerbetrieb läuft, gegen 4 Cree Leds austauschen, damit wenn man was sucht (wenn man mit den Fahrzeug steht) auch was sieht. Das Licht scheint nicht nach drausen.


    Ist das jetzt erlaubt ?


    P.S. Laut § 49 ist es nur bei Kraftfahrzeugen nicht erlaubt, das heißt ja beim Fahrrad ist es erlaubt, dort heißt es ja auch das Licht muss mindestes 10 Lumen haben und von Dynamo gespeist werden. Demnach ist alles erlaubt was der Dynamo hergibt.
    Ob heißt es LED sind verboten an Fahrrad, oder brauchen eine Erlaubnis. Das steht aber in der ganzen StVO nicht drin. Demnach brauchen LEDs an Fahrrad keine Erlaubnis.(wenn sie anstelle der alten,bösen Glühbirne verwendet werden)

  • Ich wollte die Innenraumleuchte, welche man nur selten anmacht und nicht in Dauerbetrieb läuft, gegen 4 Cree Leds austauschen, damit wenn man was sucht (wenn man mit den Fahrzeug steht) auch was sieht. Das Licht scheint nicht nach drausen.

    Wenn die Innenraumleuchte nicht sehr stark fokussiert ist, würde es mich wundern, wenn deren abgegebenes Licht nicht auch von außen sichtbar wäre. Sofern man aber bei der Lichtfarbe weiß bleibt, wüsste ich nicht, was dagegen sprechen sollte, die Leuchte in der Deckenverkleidung umzubauen.

    P.S. Laut § 49 ist es nur bei Kraftfahrzeugen nicht erlaubt, das heißt ja beim Fahrrad ist es erlaubt, dort heißt es ja auch das Licht muss mindestes 10 Lumen haben und von Dynamo gespeist werden. Demnach ist alles erlaubt was der Dynamo hergibt.
    Ob heißt es LED sind verboten an Fahrrad, oder brauchen eine Erlaubnis. Das steht aber in der ganzen StVO nicht drin. Demnach brauchen LEDs an Fahrrad keine Erlaubnis.(wenn sie anstelle der alten,bösen Glühbirne verwendet werden)

    Hier wirfst du aber einiges bunt durcheinander. Selbstverständlich darf man am Fahrrad auch Scheinwerfer anbringen, die eine höhere Lichtleistung als 10 Lux (nicht Lumen!) erreichen. Allerdings müssen diese selbstverständlich bauartgeprüft sein (bspw. Ixon IQ von B&M). Diese Scheinwerfer bestehen aus einer High-Power-LED und einem darauf angepassten Reflektor, und erfüllen die gesetzlich vorgeschriebene Hell-Dunkel-Grenze (andernfalls wäre er nicht zulässig). Dies erkennt man an einer K-Nummer und der Welle auf dem Streuglas.


    DIY-Umbauten sind hingegen nicht zulässig, dabei ist es unerheblich, ob man einfach eine LED mit Taschenlampenoptik verwendet oder einen normalen Fahrradscheinwerfer für Glühlampen auf LED umbaut, denn beide Varianten schaffen die erwähnte Hell-Dunkel-Grenze und das für den Betrieb auf der Straße erforderliche Leuchtbild nicht.


    Das alles steht aber in epischer Breite ausdiskutiert in diversen Threads hier im Forum oder auch in fachspezifischen Diskussionsboards wie dem IBC. Scheue dich also nicht, mal selbst ein wenig zu googlen. :whistling:

  • Hi,


    ich dachte Glühbirne raus, LED rein. Natürlich gehört das Licht sodass es in 5 Meter entfernung auf den Boden scheint, und keinen Blenden kann. Was Autofahrer ja mit den neuen Technik immer öfter machen.


    Mich wundert es, das LEDs mit Strassenzulassung sehr teuer sind. Ich hab eine für 180 € gesehen, mit 120 Lux (was ich auch meinte).
    Da diese auch nur mit Akku läuft, würde sie bei 90% Radfahrer zu Ordnungsgeldern führen, da dies nur bei Rennräder erlaubt ist.


    Hierbei würde die Strassenzulassung die Leute in den Glauben lassen, dass sie es an jedes Fahrrad anbringen dürfen.


    P.S. Mich wundert es das genau die gleichen LED verwendet werden, wie ich es vor habe.


    Mein erlaubtes Licht stellt eine Gefahr da (wie bei den meisten Radfahrern), weil man mich nicht sieht und ich selber sehe auch nichts (Da könnte ich auch ein Kerze oder Feuerzeug in der Hand halten).


    Meine 2 cm große Schüsselanhängerlampe ist sogar noch heller.

  • Die Zulassung hat ja nichts mit den verwendeten LEDs zu tun. Bei einem Selbstbau ist halt nicht überprüft, dass die Vorschriften eingehalten werden und deshalb ist das per se unzulässig. Dass auch zugelassene Lampen gefährlich sind, sieht man bei den ca. 90% Radfahrern mit Licht, die es aber nicht kapieren, dass man den Scheinwerfer auch RICHTIG EINSTELLEN muss. Am WE bin ich beim Stadtfest wieder vielen solcher Spackos begegnet, die entweder mich (Gegenverkehr) angeleuchtet haben, oder ihren Vordermann. Was so gut wie nie beleuchtet wurde, war die Straße. Schon deshalb seltsam, weil es sonst stockdunkel war (keine Straßenbeleuchtung). Und dann noch die Typen, die ganz ohne Licht gefahren sind... :cursing: