was ist alles RoHS / WEEE konform und was nicht?

  • Hi @all!


    Gestern abend bei einer gemütlichen Runde Kaltschale Gerstensaft sind wir in eine Diskussion geraten, die nicht abschliessend die Fragen klären konnte. Deshalb stelle ich diese Frage hier mal rein, weil ich glaube, dass das für andere interessant sein könnte:


    Was ist alles RoHS-konform?


    Wir beziehen uns natürlich nur auf LEDs und Zubehör (KSQs, Spannungs-/Stromregler, Transitoren aller Art, 3mm-, 5mm etc. LEDs. Emitter mit/ohne Stern, Widerstände etc.). Wir haben im Internet nur allgemeine Aussagen über "Geräte" und "Beleuchtungskörper" gefunden. Selbst in verschiedenen Shops sind die Artikel mal RoHS-konform gekennzeichnet, mal nicht. Alles recht verwirrend.


    Macht man sich als Endverbraucher strafbar, wenn man in China o.ä. elektronische Bauteile kauft, die nicht RoHS-konform gekennzeichnet sind? Machen sich die LED-Shops strafbar? Kann man irgendwo wie beim Zoll (Einordnung, wieviel Zoll man zahlen muss)recht detailiert nachlesen, was was ist und was was nicht ist?


    let´s discuss!


    Andreas

  • Was ist alles RoHS-konform?

    Alles in dem auf folgende Materialien verzichtet wurde, bzw. Grenzwerte eingehalten werden:

    • Blei
    • Quecksilber
    • Cadmium
    • sechswertiges Chrom
    • Polybromierte Biphenyle
    • Polybromierte Diphenylether

    Es gibt Ausnahmen die davon befreit sind.

    Macht man sich als Endverbraucher strafbar, wenn man in China o.ä. elektronische Bauteile kauft, die nicht RoHS-konform gekennzeichnet sind?

    Nein, als Endverbraucher ist RoHS nicht einzuhalten, du darfst als Bastler auch weiterhin mit Bleihaltigem Lot löten (was wohl fast jeder macht, da bleifreies Lot nich wirklich gut handlötbar ist). RoHS ist erstmal auch nur eine EU-Richtlinie die in nationale Gesetze eingeflossen ist.


    Machen sich die LED-Shops strafbar?

    AFAIK auch nein, es dürfen weiter RoHS-unkonforme Bauteile verkauft werden, nur fertige Geräte müssen RoHS einhalten soweit ich weiß.Neben der EU haben auch andere Länder (darunter sogar China) ähnliche Bestimmungen eingeführt.


    Der Wikipedia-Artikel zum Thema listet noch ein paar mehr Details auf.

  • Gestern abend bei einer gemütlichen Runde Kaltschale Gerstensaft sind wir in eine Diskussion geraten, die nicht abschliessend die Fragen klären konnte. Deshalb stelle ich diese Frage hier mal rein...

    Solche Diskussionen hatte ich auch schon und musste am Ende feststellen das dass meiste Müll war was in jener Gerstensaftrunde gelabert wurde. Ein Anruf bei der WEEE-Verwaltung brachte da ganz schnell Klarheit. :D
    Seit dem bin ich da vorsichtig was ich anderen bezüglich diesen Themen sage, weil gerade zu diesem Thema in Internetforen viele Halbweisheiten breitgetreten werden.


    Wobei Wikipedia auf jeden Fall mal ne gute Anlaufstelle dafür ist. Wenn dann ins Detail geht muss man sich eh erkundigen.


    Gruß, Benny.

  • Ist das nicht unerheblich? Es ist doch beides in das nationale ElektroG eingeflossen...


    Also keine Sorge, ich frage nicht um dir ans Bein zu pinkeln :D sondern weil ich auch schon überlegt habe ein paar Dinge von mir als Bausätze anzubieten. Das erste Rumfragen im Freundes- und Bekanntenkreis hat aber schon ergeben, dass der weitaus größere Teil eher am fertig bestückten Platinchen interessiert ist. Davon halten mich aber bisweilen besagtes ElektroG und CE-Richtlinien ab. Insb. die Handhabung von Elektroschrott oder das EMV-Labor gehen ja doch mächtig ins Geld...

  • Ich habe doch auch nichts von Konformität geschrieben ?(


    Die Richtlinien ab wann ein Gerät registrierungspflichtig ist, sind ja sehr unklar formuliert. Das ist an anderen Stellen schon ein paarmal diskutiert worden (unter anderem im µC-Forum) und man kam eigentlich immer zu dem Schluss, dass es dann registrierungspflichtig ist, wenn es ohne Fachkenntnisse in Betrieb genommen werden kann. Das Anschliessen von Spannungsquelle, Peripherie oder Ähnlichem fällt dann eher nicht unter Fachkenntnisse. Somit wären meine Platinchen im vorgelöteten Zustand schon registrierungspflichtig da man alles weitere ohne besondere Fachkenntnisse einfach nur anstecken braucht. Das macht einen Verkauf für mich mehr als unwirtschaftlich ;(

  • Solche Diskussionen hatte ich auch schon und musste am Ende feststellen das dass meiste Müll war was in jener Gerstensaftrunde gelabert wurde



    Stimmt, ist oft so, manchmal aber auch sehr brauchbar.


    Aber wie ich sehe, ist das doch sehr, sehr undurchsichtig.
    Ich deute das so, dass elektronische Bauteile nicht unter diese Regelung fallen, sofern diese nicht die genannten 6 Stoffe enthalten. Denn es ist immer von Geräten die Rede. Ausserdem gibt es ja noch Untergrenzen von 0,1% bzw. 0,01%. Da habe ich bei einem BC546C, dessen Beinchen vielleicht 0,1g. wiegen, doch ein Problem mit dem entsprechenden Nachweis...


    Übrigens: demnach dürfte KEINE einzige Energiesparlampe RoHS-konform sein. Quecksilber ist enthalten. Elektronik im Inneren vielleicht nicht mit bleifreiem Lot verlötet, etc.
    Oder sehe ich das falsch? Ich sags ja, alles Vabrecha! ;) Aber dafür gibts ja Ausnahmen (vorläufige..., die wohl konforme alte Glühlampe ist lieber verboten worden...)



    Aber vielleicht gibts im Laufe des Tages ja noch mehr Beiträge, die Licht ins Dunkel bringen können.


    Und dass hier Auskünfte erteilt werden, die rechtlich einwandfrei sind... Sowas gibts in solchen (privaten) Foren eh nicht. Zumindest ich würde mich nicht darauf verlassen.

  • Ich habe doch auch nichts von Konformität geschrieben ?(

    Du nicht, aber les mal den Beitrags-Titel ;)


    Zitat

    ...dass es dann registrierungspflichtig ist, wenn es ohne Fachkenntnisse in Betrieb genommen werden kann. Das Anschliessen von Spannungsquelle, Peripherie oder Ähnlichem fällt dann eher nicht unter Fachkenntnisse...

    Eben das ist Auslegungssache. Denn wenn einer z.B. bei mir + und - vertauscht, dann ist es hin. In einem anderen Forum hat mal einer geschrieben das alles über der Schulausbildung "Fachkenntnisse" sind. Ob man sich diese nun privat angeeignet hat und daher über diese Fachkenntnisse verfügt ist ja egal, trotzdem sind diese notwendig. EDS-Schutz wurde z.B. bei uns in Technik nicht behandelt und somit wäre der Bausatz eventuell kaputt nach dem Zusammenbauen weil man die ESD-Vorschriften nicht beachtet hat -> Fachkenntnis. Auuserdem versteht man unter "anschliessen" eher "den Stecker in die Steckdose stecken" bzw. "Netzteil einstecken" und bei der Peripherie "USB Platte mit Hub und PC verbinden".


    Dann kommt eben noch der nächste Punkt -> Bausätze. Darüber braucht man wohl kaum was zu schreiben. Ich kenne aktuell eigentlich keine Bauteile mehr die selbst nicht RoHS wären und ein Bausatz ist kein fertiges Gerät.


    Was WEEE angeht, ich habe da mal angerufen und nachgefragt. Die nette Dame dort sagte das z.B. Leuchtmittel (auch LEDs) nicht darunter fallen. Schriftlich habe ich das zwar nicht, aber ich habe das de Dame einfach mal geglaubt.


    Was die Definition eines Elektrogerätes angeht, da darf man dann immer nicht das Gehäuse vergessen. Denn ohne dieses ist es schon ein Streitfall. Ein Elektrogerät ohne geschlossenes bzw. fertiges Gehäuse ist kein Gerät das von jedem Laien in Betrieb genommen werden sollte.


    Hier ist halt auch immer ausschlaggebend, wie Laie definiert wird. Ich hääte vieles schon als Kind zusammenbauen können. Meine Frau (sorry Schatzi :S ) würde es haute noch nicht mal, trotz meiner tollen Anleitungen, schaffen. :whistling:


    Übrigens: demnach dürfte KEINE einzige Energiesparlampe RoHS-konform sein. Quecksilber ist enthalten. Elektronik im Inneren vielleicht nicht mit bleifreiem Lot verlötet, etc.
    Oder sehe ich das falsch? Ich sags ja, alles Vabrecha! ;) Aber dafür gibts ja Ausnahmen (vorläufige..., die wohl konforme alte Glühlampe ist lieber verboten worden...)

    Eben, alles Vabrecha! Der großen Industrie ist es egal bzw. gerade recht und den kleinen machts kaputt.


    Zitat

    Aber vielleicht gibts im Laufe des Tages ja noch mehr Beiträge, die Licht ins Dunkel bringen können.

    Von mir auf jeden Fall nicht mehr. Ich klinke mich an diese Stelle aus, mehr Infos nur noch per PN.


    Zitat

    Und dass hier Auskünfte erteilt werden, die rechtlich einwandfrei sind... Sowas gibts in solchen (privaten) Foren eh nicht. Zumindest ich würde mich nicht darauf verlassen.

    Das eh nicht, wenn dann muss man sich immer gut Informieren und ein Gewerberechtsschutz macht da auch Sinn :D


    Gruß, Benny.

  • Ich fürchte, dass Thema lässt sich -wie auch schon an anderen Stellen- nicht mit eindeutigem Ergebnis beenden. Meines Wissens fehlt es bisher auch an verwertbaren Urteilen, und solange ist das ohnehin Auslegungssache des ersten Gerichtes welches sich damit befassen muss.

    In einem anderen Forum hat mal einer geschrieben das alles über der Schulausbildung "Fachkenntnisse" sind.

    Wobei ich diese Definition eher als zu blauäugig ansehe. Ich lerne in der Schule ja auch nicht, wie ich einen DVD-Recorder in Betrieb nehme, trotzdem kann das ein Nicht-Fachmann mit Hilfe der BDA (wenn die nicht gerade frei aus dem Chinesischen übersetzt ist...). Da passt der Begriff "Laie" schon besser, obwohl der auch nicht wirklich konkreter ist.


    Wie du schon schriebst, Haftpflicht sollte da mit ausreichender Deckung immer vorhanden sein, auch gut, wenn man eine rechtlich verbindliche Auskunft eines Anwalts schriftlich vorliegen hat, denn den kann man für eine falsche Information festnageln...

  • Wobei ich diese Definition eher als zu blauäugig ansehe. Ich lerne in der Schule ja auch nicht, wie ich einen DVD-Recorder in Betrieb nehme, trotzdem kann das ein Nicht-Fachmann mit Hilfe der BDA (wenn die nicht gerade frei aus dem Chinesischen übersetzt ist...). Da passt der Begriff "Laie" schon besser, obwohl der auch nicht wirklich konkreter ist.

    Das ist eben der Punkt. Was setzt man da als Standard an? Man kann da von jedem wohl nur maximal das erwarten was man diesem in der Schule auch beigebracht hat, oder während einer Ausbildung. Aber bei jeder Deckenleuchte aus nem Baumarkt steht ja z.B. auch immer mit dabei das diese nur von einer Fachkraft angeschlossen werden darf. Genauso bei meiner Spülmaschine, darf nur von einer Fachkraft angeschlossen werden.......so ein Pech, muss ich die wohl wieder zurückbringen oder nen Klemptner holen :D


    Zitat

    ...wenn man eine rechtlich verbindliche Auskunft eines Anwalts schriftlich vorliegen hat, denn den kann man für eine falsche Information festnageln...

    ??? Festnageln kannst den Anwalt deswegen nicht. Recht haben und Recht bekommen ist immer so ne Sache. Aber dafür gibts ja mehrere Gerichtsinstanzen.



    Und als Abschluss noch was nettes zum Thema:

    Zitat

    Meines Wissens fehlt es bisher auch an verwertbaren Urteilen, und solange ist das ohnehin Auslegungssache des ersten Gerichtes welches sich damit befassen muss.

    http://www.take-e-way.de/?id=93



    Gruß, Benny.