Zitat von "Crow_164"
Darf man den die Scheinwerfer durch LEDs eretzen?
Nach dem Umbau darfst du deinen Scheinwerfer nicht im Bereich der StVZO verwenden.
D.h. nach dem Umbau erlischt die ABE für das Teil.
Also NEIN.
Die Rücklichter durch LEDs zu ersetzen ist schon "Haftungstechnisch" gefährlich aber die Scheinwerfer?
Ich vermute mal, damit fährst du nicht lange rum.
Im Prinzip, darfst du keine Lampen durch eigene Ersetzen, außer sie sind im Innenbereich und scheinen nicht nach Aussen.
Zudem gehe ich mal davon aus, dass du als privater, nie die geforderte Lichtausbeute und Ausleuchtungsgüte eines Scheinwerfers der heutigen Generation auch nur Ansatzweise erreichen würdest.
Wiso willst du überhaupt den Scheinwerfer umbauen?
Eine "Zulassung" des Scheinwerfers kostet mehrere tausend Euro, wobei du nie die dafür geltenden Richtlinien erfüllen würdest und könntest.