hallo. habe beim googlen was gefunden und wollte mal wissen ob sowas überhaupt erlaubt ist?!
wollte mir sowas in grün anschaffen. und zwar rechts und links von vorne bis hinten durch. im abstand von 10 cm je eine grüne led
http://www.fotos-hochladen.net/f85311exojci6d.jpg
dachhimmelbeleuchtung erlaubt?
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Könnte mal als Inneraumbeluchtung durchgehen lassen. Wie willst du die denn klemmen? Sollen die nur mit der Innerraumleuchte angehen oder mit dem Standlicht? Wenn sie dauerhaft (also mit dem Standlicht angehen), dann könntest du mit farbigem Licht Probleme mit den Grünen bekommen, da normalerweise nichts aus dem Inneraum nach ausen dringen darf.
Aber wo kein Kläger da kein Richter....nur blöd das der Bulle in dem Fall der Diktator ist, da er beides sein wird^^ -
ich wollte sie direkt an die innenraumleuchte anklemmen. also - tür auf: licht an, tür zu: licht aus, manuell innenraumlicht anschalten: licht an
ausserdem wollte ich noch einen schalter einbauen, so dass ich auch NUR standard innenraumleuchte (die allerdings schon grün leuchtet) aktivieren kann. ist weniger auffällig und man grad in der stadt ist und besonders viele bullen rumkurven muss man ja nicht extra auffallen
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Also wenn du das so machst, dann denke ich nicht das dir die Bullen auf den Zünder gehen werden. Aber bitte mache Bilder vom Ergebnis, damit nicht nur die Bullen sondern auch wir was davon haben^^
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klar. mach ich gern sobalds fertig ist. material ist schon bestellt. und am wochenende gehts dann ans löten,
eine sache würd ich nur noch gern wissen:
werden beim tüv solche umbauten beachtet? ("ist nich straßentauglich weil andere blendet") -
Bei mir haben sie noch nie etwas gesagt. Meine Beleuchtung ist zwar Kaltweis, aber mein Tacho ist RGB, mein Fußraum ist auch nicht serienmäßig beleuchtet und auch gegen die Einstiegsbeleuchtung in Rot hatten sie bis jetzt nie etwas. Außerdem ist die Innerraumleuchte nicht zum fahren notwendig, also hat der TÜV Mann daran garnicht erst rumzuspielen^^
Aufklärung über LED Umbauten im KFZ von der Dekra!
Hier ist ein Diaolog zwischen TÜV und Larkin, da steht glaub alles drin.
Ansonsten brauchst du ja nur das Massekabel kappen und sagen das du die Birne morgen austauscht, da sie "kaputt" ist. Das ist eine sehr glaubwürdige Ausrede. -
IMHO ist alles verboten was das Beleuchtungsschema eines Autos verändert.
Deswegen darfst du auch nicht während der Fahrt die Innenraumbeleuchtung anhaben, da sich die Beleuchtungssignatur zu einem Dreieck ändert und man könnte dich mit einem Zug verwechseln - das mal ganz ohne Mist!
Machs einfach - wenns während der Fahrt aus ist, zur Dekra würd ich so nicht, aber kann man ja abbauen
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Rechtlich halte ich das ganze wür fragwürdig, weil: Es ist jederzeit einsatzbereit!
Und eingeschaltet reicht dem Grünen ein Glimmen um dir eine Strafe aufzubrummen o.o'
Auch wenn Paule das ganze etwas lockerer sieht, und wohl auch viel Glück hatte...
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Deswegen darfst du auch nicht während der Fahrt die Innenraumbeleuchtung anhaben
Quelle???
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also so ungefähr war mir das auch bekannt. brauchte nur etwas bestätigung von euch
also während der fahrt auslassen und beim tüv dann abklemm und das ganze sollte laufen.
freu mich schon wenn das material endlich ankommtmir fällt grade ein, und das ist vllt garnicht so unerwähnenswert
ich hab ja nen cabrio
und zwar den corsa b.
schaut mal
http://www.oc-rheinkreis.de/bi…s/Corsa%20Cabrio_032.html
http://www.google.de/imgres?im…:1&ei=HctETNrkDYXLOM3eyVIin die querstreben wollte ich auch die led´s einbauen (also quer rüber und an den seiten ebenfalls) deswegen habe ich auch am anfang einen link gepostet, damit ihr seht das ich nicht den himmel an sich sondern die seiten davon meine
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Quelle???
Bitte - wenn du mir so nicht glaubst.
Ohne Quelle, weil ich zu faul zum suchen bin:
- Rot signalisiert das Ende eines Fahrzeuges
- Weiß signalisiert den Anfang eines FahrzeugesVerstehst du worauf ich hinaus will? Egal welche Farbe du nimmst - ob rot oder weiß - man würde dich verwechseln *können*. Wenn jemand darauf im Falle eines (Un)Falles pocht, dann kriegst du ziemlich sicher eine (Teil)Schuld.
Wenn du eine rote Innenraumbeleuchtung hast, dann leuchtest du nach vorne weiß und rot - wohin fährst du nun? Ist das deine dritte Bremsleuchte? Wenn du weiß bist, dann leuchtest du nach hinten weiß und rot - was soll man davon halten?
Blau ist generell verboten, das ist _definitiv_ Missbrauch von Leuchtsignalen die dem Rettungsdienst vorbehalten sind. Und ja, grün und der Rest, das fällt wohl unter leuchtende Michlin-Männchen, auch verboten.
BTW:
Mit dem blau passiert mir selber hin und wieder - LKWs haben ja nur zu gerne irgendwelche blauen Figuren, Christbäume, Namensschilder, Pheromonzerstäuber, im Führerraus leuchten. Wenn man nun auf einer Landstraße mit baulicher Trennung fährt - wo in der Mitte auch noch Bäume stehen, dann kann es bei einer definierten Geschwindigkeit zu einem Phänomen kommen, dass dem Blaulicht eines Einsatzfahrzeuges der Polizei, Feuerwehr, Dispatcher, etc. ähnelt(!).
Und wenn das auch noch in einer Kurve ist, dann kann man mal ganz schnell bremsen... Da ich selber davon betroffen war (wie ich schon mal irgendwo hier geschrieben hab - ist mir da jemand aufgefahren) hat der LKW Fahrer da eine Teilschuld bekommen, weil mein Auffahrer nachweisen konnte, dass der LKW eben jenen Effekt verursacht hat.
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und beim tüv dann abklemm und das ganze sollte laufen
In dem Moment ist es eingebaut, und gilt als 'betriebsbereit'
Da ist es uninteressant, ob hinten die Leitung nicht aufgelegt ist.....
Ist quasi zu betrachten wie "Das Abblendlicht geht nicht. Ist aber auch abgeschaltet, und muss garnicht gehen." (nur eben andersrum.. "Das geht nicht, und ist auch nur zu dekozwecken sinnfrei eingebaut o.O)
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@lopodx
es werden viele Dinge behauptet, ohne eine echte Quellenangabe. Das man seine Innenraumbeleuchtung nicht während der Fahrt einschalten darf, klingt schon sehr ungewöhnlich. Die Hersteller würden das doch bestimmt so in die Bedienanleitungen reinschreiben (hab in meine noch nicht geschaut).
Gruß DVE
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Wie dämlich sind die Deutschen eigentlich? Sowas kann man sich doch als Bürger dieses Staates nicht bieten lassen. Man darf die Inneraumleuchte nicht während der Fahrt anschalten, weil dass mein Signalbild zu einem Dreieck verändert und ich als Zug erkannt werden könnte? Leute die in einem Auto mit Innenraumleuchte einen Zug sehen, würde ich mal zur Untersuchung schicken. Ist ja auch total wahrscheilich, dass mich auf der Autobahn ein Zug überholt....
Ich hätte für die Aussage auch gerne eine Quelle, obwohl ich es in Deutschland noch nicht für unmöglich halte das so ein Schachsinn Gesetz ist.
Ich möchte gerne mal den Leuten gegenüberstehen und mir diese Leute mal ansehen, die sich solche Gesetze aus den Fingern saugen. Es geht doch nur ums Geld.
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Meines Wissens ist im Innenraum alles erlaubt was andere Verkehrsteilnehmer oder den Fahrer selbst nicht stört und nicht direkt nach außen strahlt. Also kommt es wohl immer auf den jeweiligen Fall drauf an. Wenn etwas passiert kann man natürlich schnell Probleme bekommen irgendwas zu beweisen.
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Wir reden hier immer noch von der original verbauten Innenraumbeleuchtung (Leselampen, Schminkspiegel, ...) und schon die soll man während der Fahrt nicht einschalten dürfen ...