nochmal Fahrrad

  • Die höhere Beleuchtung ist auch jeden Fall besser und selbst mit den 14000mcd LED ist es schwer jemand zu blenden, das schaut jetzt auf dem Foto stark aus, aber wenn man bedenkt das ich mit meinem Rücklicht vom Golf fast die komlplette garage ausstrahle, kann man das was ein Radfahrer so dran hat als armselig bezeichnen.


    Das einzige was dir die Polizei vorwerfen kann ist das du dein Fahrrad(welches wohl über 11kg wiegt) nicht Ordnungsgemäß mit einem Dynamo, sondern mit Akkus betreibst und das dein Leuchtmittel nicht am Fahrrad ist.


    Ich fahre auch viel mit dem Rad und betreibe das ganze mit einem Dynamo, mir waren für den alten Bock die Akkus zu teuer :roll: Vorne in der alten Bosch Lampe ist eine LX 1,2 Watt drin und hinten eine 10000mcd mit Kondensator(Standlicht), das ist etwas heller als die alte beleuchtung.



    Gruß

  • naaaaajaaaaaa.. du vergisst, das deine Rückfahrleuchten, bzw Bremmslichter auch keinen Linseneffekt besitzen, welche bei einer LED doch stärker ausgeprägt sind. Diese Punktuelle strahlung is schono was anderes ...


    aber, bei grösserer entfernung, kannst recht habe ... war ja auch nur n gedanke ;)


    Ach ... übrigens .. hatte ich mal vor geraumer Zeit angefertigt, .. irgend wo hab ich noch n paaar andere, wo man das zum einen nochgenauer und schärfer sieht, und n paar effekte ... bla bla
    [Blockierte Grafik: http://www.mln.ath.cx/user/dexrg/bilder/any/led/l1.jpg] [Blockierte Grafik: http://www.mln.ath.cx/user/dexrg/bilder/any/led/l2.jpg]

  • Zitat

    gilandar hat Folgendes geschrieben:
    naja,so hell sind se nun auch wieder nich,daß die armen Autofahrer geblendet werden könnten Mit den Augen rollen Aber die Zulassungsverordnung von 1938 würde es wohl nicht erlauben Cool


    Tristan schrieb

    Zitat

    Wie lautet denn diese Verordnung, oder habe ich was überlesen Think


    hab da natürlich übertrieben :oops: , aber ein paar Sachen sind,so weit ich weiß,noch von 1953.kann mich auch irren.
    hier noch was ,kopiert von der ADFC Homepage:
    Sonderregelung für Rennräder und Mountainbikes (§67c, Abs. 12):


    Die Sonderregelung, nach der Fahrradfahrer an bis elf Kilogramm schweren Rennrädern statt eines Dynamos auch batterie- oder akkubetriebene Beleuchtungen verwenden dürfen, soll nun auch auf "Geländefahrräder" (Mountainbikes) ausgeweitet werden. Die Mountainbikes dürfen aber nicht mehr als 13 Kilogramm wiegen. Der ADFC begrüßt die erweiterte Sonderregelung prinzipiell, obwohl sie nicht sachlich zu begründen ist: Einerseits gibt es heute Dynamos, die auch an Mountainbikes funktionieren, andererseits sind auch an "normalen" Rädern Batterieleuchten vorstellbar. Insgesamt hält es der ADFC für sinnvoller, sich bei den Vorgaben für Fahrradbeleuchtung auf Wirkvorschriften zu beschränken, statt Details der Bauart vorzugeben. Entscheidend ist letztendlich, dass ein Fahrrad nachts und bei Regen zuverlässig beleuchtet ist und die Lichtverteilung bestimmten Mindestkriterien entspricht. Das "Wie" sollte der Benutzer selbst klären!