Fahrradlampe mit LEDs gesucht

  • Hallo,


    ich suche eine Taschenlampe, die mit LEDs bestückt ist und natürlich auch zugelassen ist. Es muss eine Akkuleuchte sein. Sie sollte folgendes können:


    -Regendicht
    -Akkubetrieben
    -austauschbare Akkus
    -abnehmbar
    -nach möglichkeit nicht von "Sigma"


    Hat jemand Erfahrungen?

  • Hi Speedstar!


    Etwas verwirrt :-k Fahrradlampe...dann zugelassene Taschenlampe?! Was man generell sagen kann, ist, dass bisher noch keine Lampe mit LEDs eine Zulassung fürs Fahrrad hat, es sei denn Busch&Müller hat mittlerweile eine im Programm, was ich mir sehr gut vorstellen könnte. Es gibt schon viele Threads über LEDs am Fahrrad, dort findest du einige Varianten. Aber zugelassen sind diese alle nicht!


    lg MZed

  • Habe gerade noch einmal nachgeschaut:


    Es gibt eine LED-Lampe von Busch&Müller, sie heißt IXON und der Preis geht ab 60 Euro los, wenn ich mich beim Überfliegen des Textes nicht geirrt habe. Genauere Informationen erhälst du auf deren Website:


    http://www.bumm.de/


    Allerdings dürfte auch die IXON nicht zugelassen sein (K~...).


    lg MZed

  • noch einmal ich...


    §67 StVZO:


    ...


    (11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:


    für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt werden;


    der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;


    Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;


    anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlußleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlußleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.


    Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php


    lg MZed

  • hallo


    also ich habe mir bereits letztes jahr die ixus von busch müller zugelegt und bin bis heute hochauf zufrieden!



    es gibt auf dem markt genügend zugelassene fahradleuchten mit led beleuchtung!!! die cat ey war meines wissens dabei einer der ersten scheinwerfer (anfangs mit 3 später mit 5 leds).


    die ixus auf jeden fall kommt mit einer power led (invertierte optik) aus und dabei macht sie so RICHTIG hell. selbst meine neuerwerbtaschenlampe mit einer cree 4 kann da nicht mithalten.


    die 70 eus sind bei öfterem fahrradgebrauch eine gute anlage!!!


    die leuchte ist zudem abnehmbar und kann so als taschenlampe genutzt werden


    michael


  • Das hört sich gut an. hast du da ein Bild für mich? Ich meine im dunklen? Ist die Heller als eine Hallogenlampe?
    Wie ist die verarbeitung denn?


    Ich habe aktuell eine Hallogenlampe von Sigma. Hat 40€ gekostet und von innen sind nach zwei monaten sämtliche Plastikhalter gebrochen, so dass es im Betrieb eine Disco ist. Mal Kontakt, mal nicht. Außerdem ist die Befestigung so intelligent, dass sie manchmal einfach abfällt. Es lebe die Aldi Qualität [-(


    Es gibt bei Ebay ja reichlich zugelassene. Nur leider steht nirgendwo bei welche LEDs verwendet sind und qualitativ weiß man da ja auch nie bescheid.


    Ich dachte hier hat jemand Erfahrungen mit so einer Lampe.


  • Jeds mal wenn ich das lese wird mir schlecht :-B :-B :-B
    Typisch "Deutsche Gründlichkeit". ](*,)


    unter 11 Kg *lächerlich

  • Warum kein Sigma? Die PowerLed ist sehr hell (heller als die Mounty X-25!) und kann neben Mignons auch mit nem Nipack (NiMH?) betrieben werden. Ist allerdings dafür auch nicht so handlich, was wiederum mit der langen Laufzeit ausgeglichen wird...oder so ähnlich :lol:


    Mit der Zulassung ist das aber so ne Sache. Zum einen gilt das bloß für Rennräder (weiß ein gewöhnlicher Polizist den Unterschied zu bspw. einem Fitnessbike? Crossbike?), also nicht gerade logisch (davon abgesehen ob das überhaupt geprüft/beachtet wird), zum anderen muss die Lampe als solche auch nochmal abgenommen werden. Hat man z.B. an der Big Bang (B&M)gesehen...


    Die Ixus soll aber btw. nicht sehr hell sein und ist für meinen Geschmack dann einfach zu teuer, auch wenn ich sonst B&M sehr mag.


    p.s.: die Mounty hat imho einen "sexy"-Bonus. Durch ihr Gehäuse ist sie einfach gnadenlos cool, auch wenn sie so blöde Spezialakkus/-batterien braucht und nur relativ kurz leuchtet :-s

  • Zitat von "flashbeast"

    Warum kein Sigma?


    Siehe 3 Beiträge über dir. Solche Firmen haben mein Geld einfach nicht verdient.


    Aber vielen Dank für deine Informationen.


    Die "IXON IQ" sieht ja ganz gut aus. Wie sind die denn so vom Leuchtkegel her? Helligkeit ist ja nicht alles.


    Ich fahre Morgens immer dunkle Waldstrecken zur Arbeit.

  • Hm...meintest du die Mirage? Das ist das erste mal dass ich soetwas höre, und ich hab schon ne Menge Leute mit Mirages gesehen/gesprochen, die waren eigentlich durchweg zufrieden (klar, bei dem Preis...). Das einzige Manko, was aber wohl auch nur sporadisch aufzutreten scheint ist ein Kabelbruch beim Anschlusskabel zum Akku, deshalb gibt es mittlerweile einen Knickschutz.


    Naja egal, ist ja dein Entschluss; und da kann ich wie gesagt ansonsten noch die Mounty X-25 empfehlen. Wird allerdings auch recht warm an der Hand...


    Die Ixus (besonders die Speed-Variante) hat aber ebenfalls den "sexy"-Bonus, und 40 lux sind auch nicht von schlechten Eltern \:D/ (keine Ahnung wieso ich dann bisher auch schlechte Bewertungen gelesen habe)

  • @ Bene!


    Geht mir genauso. Wobe iich nicht glaube, dass sich viele dran halten...Was ich total daneben finde, ist, dass das deutsche Gesetz ja eigentlich nur eine "Signalleuchte" vorsieht, damit man in der Dunkelheit erkannt werden kann. Dass der Fahrer aber auch noch ein wenig Straße und nicht nur schwarz sehen möchte, daran denkt in diesem Fall keiner. Wieso dann keine LEDs, wenn es mehr Sicherheit bringt, weil der Fahrer mehr sieht? Und unter 11 Kilo...Okay, ich kann verstehen, dass Rennradfahrer in Fahrradrennen auch bei Dunkelheit eine gute Ausleuchtung der Straße brauchen, aber uns "normalen" könnte es doch auch nicht schaden?! Wo besteht der Unterschied zwischen einem 11 und einem 12 Kilo schweren Fahrrad, ausser dass es schwerer ist :wink: ? Okay, man könnte jetzt damit anfangen, dass schwere Fahrräder evtl. einen größeren Bremsweg haben u.s.w., aber gerade dann wäre eine bessere Ausleuchtung wichtig, oder sehe ich das falsch?


    lg MZed

  • Das hat sicherlich was mit der Rennfahrer-Lobby zu tun und wenig mit Logik; man möchte einfach die Spreu vom Weizen trennen, sprich: die ganzen Amateure abstrafen. Aber welcher Polizist hat ne Waage dabei? :lol:

  • @ flashbeast:


    Keiner^^ Allerdings wurde ich schon einmal von der Polizei angehalten, die sofort eine Strichliste rausrückten und abhakten, ob auch ja alles gesetzlich "wichtige" verbaut ist. Dabei kamen sie darauf, dass ich gar keine Lampe oder Rücklicht habe, sondern lediglich Reflektoren. Der Polizist fragte: "darf ich?", und hob mein Fahrrad hoch. "Ziemlich leicht", meinte er, "lass ich mal durchgehen :wink: . Dann viel Spaß noch". Also ist diese Regelung anscheined durchaus bekannt und er hat das Gewicht einfach geschätzt. Wie schwer mein Fahrrad ist, weis ich selber nicht, habe es noch nie gewogen. Es hat aber einen Alu-Rahmen und dürfte so um die 14kg wiegen. Auf jeden Fall nicht unter 11.


    lg MZed

  • naja mit der zulassung würde ich das nicht so sehen. außerdem wenn du durch waldwege fährst, achtet eh keiner drauf.


    und das gesetz is ja irgendwie auch voll sinnlos, denn rennräder dürfen abnehmbare beleuchtung haben, aber an mountainbikes draf keine protable batteriebeleuchtung sein...


    WARUM???


    und genau so wie mit der gewichtsbegrenzung...


    WARUM???


    Ich glaub das weiß keiner und wenn du einen verantwortlichen fragen würdest, dann hätte der sicherlich gerade keine zeit.

  • Zitat von "spyro07"

    und das gesetz is ja irgendwie auch voll sinnlos, denn rennräder dürfen abnehmbare beleuchtung haben, aber an mountainbikes draf keine protable batteriebeleuchtung sein...


    WARUM???


    Es war in der Mache das Gesetz diesbezüglich zu ändern (iirc 2006), wurde aber gekippt.


    Wahrscheinlich war der Andrang der MTB'ler zu gering, ich denke denen ist es schnurz ob es erlaubt ist oder nicht, schließlich fährt man mit nem MTB ja prinzipbedinkt abseits der Zivilisation...
    Und so ein paar Normalsterbliche die ihr MTB als Mädchen für Alles mißbrauchen werden sich erst recht nicht in irgendeiner Weise engagieren.


    Lustigerweise hat die B&M Big Bang, augenscheinlich extra für den Offroadeinsatz konzipiert, eine Zulassung bekommen, darf aber auf MTBs eben gar nicht als einziger Scheinwerfer eingesetzt werden :lol:


    Ich denke da sind die meisten Polizisten froh wenn überhaupt Licht vorhanden ist; es kommen im Winter einem genug Leute ohne Licht entgegen, mit montierter "konventioneller" Lichtanlage. Gerade als Autofahrer kann man sich darüber gar nicht genug drüber ärgern und wünscht sich ironischerweise eine höhere Polizeikontrolle...

  • das mit den 11kg sollte wohl eher den Unterschied zwischen einem reinen Sportgerät und einem "Alltagsfahrrad" darstellen. ;)


    der Sportfahrer wird wohl meistens Tagsüber fahren und nur selten Nachts


    der "normale" Fahrradfahrrer brauch halt nach deren Ansicht nicht so aufs Gewichtsparen zu achten, von daher sieht/sah der Gesetzgeber halt vor das ein Dynamo + Lampen anzubringen sind.


    Leider ist das alles ja inzwischen "etwas" von der Wirklichkeit überholt.

  • Zitat von "flashbeast"


    Ich denke da sind die meisten Polizisten froh wenn überhaupt Licht vorhanden ist


    Das Problem der nicht zugelassenen Fahrradbeleuchtung ist weniger die Polizeikontrolle, sondern eher das:
    Wenn es mal zum Unfall kommt, koennte die gegnerische Seite auf die Idee kommen die Fahrradbeleuchtung zu kontrollieren und wenn die nicht gesetzeskonform ist (also keine Zulassung besitzt), koennte man sofort eine Mitschuld erhalten.


    "Der Unfallgegner hatte keine legale Beleuchtung am Fahrrad, unser Mandant konnte ihn also gar nicht rechtzeitig sehen!"


    Der Gegenbeweis duerfte schwierig und teuer (Gutachten!) werden.
    Ein "das sieht doch jeder Blinder!" zaehlt vor Gericht leider nicht.