Nabend!
Bald wird meine größere Lieferung von DX kommen, die ich beim Zoll abholen muss (47€ - darf 19% Steuer nachzahlen -.-, ab jetzt mehrere bestellungen unter 22€...).
Jedenfalls ist heute der 2te Teil meiner ersten, kleinen Bestellung gekommen, die durfte ich auch da abholen, war eines von den paketen, die Stichprobenartig zum Zoll geschickt wurden.
Hab natürlich gedacht, dass das die Große Senung ist, da der erste Teil auch schon so bei der Post zum abholen lag...
Nun, mit der Rechnung der größeren Bestellung (wegen dem Gesamtpreis) zum Zoll, hat er vorgelesen "Aha, Laserpointer... könnte Probleme geben... Straftat"... Da hab ich erstmal geschluckt.
Dann wars doch die andere, aber es interessiert mich jetzt schon stark,w as da auf mich zukommt.
Wenn die den Einbehalten, seis drum, ist ein ganz billiger, den ich mir "just4Fun" und für meine Katze geordert habe:
http://dealextreme.com/details.dx/sku.774
Muss ich da Strafe zahlen oder ist es mit dem Einbehalten getan?
Hab mich vorher ehrlichgesagt nicht informiert, ist ja nur ein winziger Laserpointer, aber auf zoll.de findet man auch nur einen Zeitungsbericht, wenn man nach Laserpointer sucht...
Andererseits ist das Ding in ner Verpackung, wo "SUPER LED LAMP" draufsteht... könnte ja sagen "huch, haben sie wohl vergesen, wird nachgeschickt... oder sowas.
Oder sollte ich lieber kooperativ sein, freiwillig abgeben, etc.
Will nur ne Strafe vermeiden.
Die Fahrradlampe, die ich von DX bekommen habe... "Die dürfte ich Ihnen eigentlich auch nicht aushändigen, kein gültiges CE Zeichen"
Danke
Felix
P.S. Kommt mir bitte nicht mit "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", am besten ganz dick, groß und rot geschrieben Danke
Edit: Wie währe es, wenn ich das ausgedruckte etwas manipuliere und statt Laser eben das "SUPER LED LAMP" hinschreibe?