LED Tagfahrlicht im Auto beim Blinken dimmen

  • tauruz neigt eben dazu seine ehrliche Meinung abzugeben. (und das ist auch gut so)


    Meinungen und Geschmäcker sind aber zum Glück ja unterschiedlich.


    Ich selbst, bin allgemein kein Fan von Auto-Basteleien, bin da etwas Vorurteil-behaftet....


    Die Schaltung an sich finde ich interessant..


    Kannst du vielleicht die Schaltstellung deines Blinkerhebels abgreifen? Und das ganze dann an die Dimm-Funktion anbinden.


    Hast du dich inzw. für eine der Mögkichkeiten der Dimmung entschieden? µC? Widerstand? ^^

  • ich will ja jetzt nicht moralaposteln.... :D



    Mich wundert es schon das der Tüv dir das so eintragen will... ?(


    Normalerweise kann man nur Dinge eintragen die von Haus aus schon zugelassen sind - und die haben dann eine ABE, E-Zeichen, KBA-Nummer etc.


    Wenn man sich etwas ohne ABE eintragen lassen will geht das normalerweise nur über eine Einzelabnahme und entsprechende Gutachten - in deinem Fall würde ein Lichttechnisches Gutachten fällig wo deine selbst hergestellten Scheinwerfer geprüft werden.


    Es gibt für TFL's sehr wohl Bestimmungen über Lichtströme, Lichtaustrittswinkel etc. pi mal Auge zu sagen das blendet nicht geht imho nicht...


    Wie gesagt - will hier nicht mit'm erhobenen Zeigefinger rumwedeln - aber interessieren täts mich schon...


    Bei uns fahren (fuhren) auch so ein paar spezis mit nachgerüstetem Xenon-Llicht rum (im normalen Streuscheibenscheinwerfer im Kadett) - aber halt nicht lange - die Rennleitung hat die Karre bei einer Kontrolle kurzerhand stillgelegt :thumbup: - war auch ein ordentliches Bußgeld fällig.


    Wie gesagt - mir ist es egal was ihr an den Autos rumschraubt - solange dadurch niemand gefährdet wird.
    Bei der Beleuchtung ist das meiner Meinung nach schon grenzwertig ...

  • Normalerweise kann man nur Dinge eintragen die von Haus aus schon zugelassen sind - und die haben dann eine ABE, E-Zeichen, KBA-Nummer etc.

    Etwas durcheinander, aber durchaus richtig.
    Teile mit ABE, E-Zeichen, müssen nicht zwingend eingetragen werden.
    Normalerweise reicht hier das mitführen der entsprechenden Dokumente, bzw. die Sichtbarkeit des Prüfzeichens.


    Anders sieht es aus, wenn ein Teilegutachten vorliegt. Hier ist in der Regel eine Anbauabnahme fällig. (I.d.R auch eine Eintragung)

    Zitat

    Wenn man sich etwas ohne ABE eintragen lassen will geht das normalerweise nur über eine Einzelabnahme und entsprechende Gutachten - in deinem Fall würde ein Lichttechnisches Gutachten fällig wo deine selbst hergestellten Scheinwerfer geprüft werden.

    Genau, das nennt man umgangssprachlich "ne 21er machen"(§21) :D
    Es gibt eben aber auch Teile die nicht in die Einzelabnahme(21er) gehören.
    Dazu gehören unter anderem: Reifen, Scheiben, Lampen, Glühbirnen, Scheinwerfer.
    Diese stark sicherheitsrelevanten Teile dürfen nicht verändert werden. Eine Eintragung durch den Tüv ersetzt auch keine amtliche Bauartgenehmigung.


    Davon aber mal ab, ich weiss das man sowas auch eingetragen bekommt. Auch lackierte Scheinwerfer führen zum erlöschen der Betriebserlaubnis. Aber da das E-Zeichen noch zu sehen ist, haben eben viele Beamte (Polizisten) keine Probleme damit.

  • Um mal von der Off Topic wieder ein Stück zum eigentlichen Problem hinzukommen.


    Ich würde einen einen kleinen 20-beinigen Käfer nehmen, der auf den Namen Tiny2313 hört. Den gibts von Atmel, ist z.B in Bascom relativ leicht zu programmieren und du kannst ihm genau sagen, was du haben willst. Die Eingänge eines solchen µCs müssen entweder Betriebsspannung (5V- auch VCC genannt) oder Masse (GND) führen. Jetzt ist im Auto aber immer das Problem, dass man nie stabile 12V hat, geschweige denn 5V. Also muss ein Spannungsregler her. Dazu gibts eine gute Schaltung auf: http://halvar.at/elektronik/kl…r_kurs/avr_kfz_boardnetz/


    Jetzt musst du es nurnoch hinkriegen, dass du aus den 11,5V bis 13,8V, z.B. vom Zündungsplus saubere 5V bzw 0V machen, mit denen du dann den µC "füttern" kannst. Dafür kannst du die Schaltungen von der Seite nehmen, oder du nimmst Optokoppler. Die Funktion wird auf http://www.mikrocontroller.de erklärt und auch die Beschaltung findest du da. Im Prizip ist es nur eine LED, die auf einen Fototransistor strahlt. Dieser schaltet dann durch. Im Die LED muss mir einen geeigneten Vorwiderstand ausgestattet werden. Allerdings würde ich in diesem Fall auf jeden Fall auf eine KSQ zurückgreifen (es gibt eine kleine für einen Euro bei Pollin.de), da die Spannung ja im KFZ stark schwankt. Ich würde das mit Optokoppler vorziehen! Bestenfalls verbaust du die nicht direkt, sondern mit einer Fasung um sie austauschbar zu machen, falls wirklich mal einer abraucht.
    Nachdem du den µC mit Input versorgt und das Programm druchgelaufen ist, hast du die Möglichkeit mit einen N-Kanal Fet einem Verbraucher die Masse zuzuschalten (einfacher) oder mit einem P-Kanal Fet die positiven 11,5V - 13,8V. Der einfachheit halber würde ich sagen du legst die Tagfahrleuchten auf Dauerplus und schaltet via IRLZ34N die Masse zu. Dieser Fet kostet nicht die Welt, kann mit 5V betrieben werden und ist auch PWM fähig. Ich verwende ihn häufig im KFZ, ohne Probleme.


    Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.

  • Hallo


    ihr habt schon recht eintragen ginge nur mir einzel gutachten aber der tüv prüfer muss mir da ich die scheinwerfer geöffnet habe diese wieder abnehmen und begutachten und vor allem einstellen damit sie nicht blenden.


    und in diesem zusammen hang ist dann die prüfnummer oder vielmehr das e zeichen zu sehen und schon wäre es dann als dauerfahr licht zu werten wo dann wieder andere bestimmungen greifen deshalb muss ja auch diese abdimmen sein , beim blinken und aus bei abblendlicht.


    Was wohl auf mich zu kommt ist das das standlicht welches noch im scheinwerfer drin ist raus muss und sich die led streifen auf standlicht helligkeit abdimmen sollen.


    dann sind es wieder positions lichter und unterliegen dann wieder der abnahme des scheinwerfers.


    Also wie bei vielen dingen hier im bürokraaten land braucht das kind wieder nur einen anderen namen und schon ist es nicht erlaubt aber geduldet.


    Für sicherheit bin ich auch ich möchte ja selbst nicht das anderen oder mir was passiert da würde man sein leben lang nicht mehr froh.


    Und ich kann da auch die Rennleitung verstehen wenn sie bei einer kontrolle von vorn herein sagen ausbauen und auf original zhurück bauen.


    Denn bei den vielen verschiedenen regelungen die es gibt blikt keine sau durch.


    Als beispiel.


    Ich fahre wenn ich nicht am basteln bin einen vw touran bj 2005. Damit war ich beim Freundlichen vw händler und habe ihn gefragt ob man bei diesem fahrzeug ein TFL programmieren kann denn in dem auto wird alles per bus und steuergeräten angesteuert.
    Ja sagte der das geht, brauchte 5min , und schon leuchtet vorne und hinten ohne den lichtschalter zu drehen aber keine instrumenten beleuchtung.


    Ich fragte ihn ob das richtig sei und er meinte ne das wäre die schaltung für skandinavien, also nochmal 5min weiter, und schon leuchtet nur vorne und sonst nichts , das aktiviert sich wenn man die handbremse löst.


    Jetzt aber der knackpunkt.


    In good old germany darf das abblendlicht nicht in voller helligkeit leuchten ohne rückleuchten weil man vergessen könnte das licht einzuschalten wenn es dunkel wird und man könnte ohne rückleuchten durch die nacht jagen. Da ich aber xenon original von vw drin habe und man das nicht dimmen kann da sonst kein leuchtbogen zündet ist es bei xenon scheinwerfer wieder erlaubt aber nicht bei H4 lampen die muss man laut vorschrift dimmen da sonst die betriebserlaubnis erlischt.


    Und da liegt der unterschied .


    Bei xenon nennt man das ganze dann Dauerfahbeleuchtung
    Bei gedimmten H4 scheinwerfern Tagfahrlicht.


    So hat mir das der Werkstatt meister bei VW erklärt weil die selber schon persöhnliche nachfragen der Polizei deshalb hatten, weil ja normal ein bußgeld fällig wäre was aber nicht greift.


    Und wenn man das TFL in die nebelcheinwerfer legt ist dieses auch wieder erlaubt wenn sie dann gedimmt sind und werkseitig in die Fahrzeug front integriert sind die Nebelscheinwerfer , es gillt also nicht wenn man im zubehör nebelscheinwerfer kauft weil die billiger sind als TFL leuchten und die dimmt und dann als TFL nutzt.


    Also ich habe mich bevor ich angefangen bin an den scheinis rumzubasteln ein wenig informiert bin aber trotzdem mal gespannt wie es sich verhällt wenn das auto fertig ist und ich damit im strassenverkehr unetrwegs bin, denn das eine ist theorie und das andere praxis .


    Na schauen wir mal.


    Ich werde mich jetzt erstmal auf die suche nach den teilen machen die paule1991 aufgelistet hat und mal schauen was ich daraus machen kann.


    bis hierhin schon mal vielen dank wenn aber jemand was einfacheres weiss immer her damit


    Gruss Alex

  • ihr habt schon recht eintragen ginge nur mir einzel gutachten aber der tüv prüfer muss mir da ich die scheinwerfer geöffnet habe diese wieder abnehmen und begutachten und vor allem einstellen damit sie nicht blenden.

    Der TÜV-Prüfer stellt dir die Scheinwerfer ein? :wacko:
    So was würden die bei uns nie machen.



    und in diesem zusammen hang ist dann die prüfnummer oder vielmehr das e zeichen zu sehen und schon wäre es dann als dauerfahr licht zu werten wo dann wieder andere bestimmungen greifen deshalb muss ja auch diese abdimmen sein , beim blinken und aus bei abblendlicht.


    Was wohl auf mich zu kommt ist das das standlicht welches noch im scheinwerfer drin ist raus muss und sich die led streifen auf standlicht helligkeit abdimmen sollen.


    dann sind es wieder positions lichter und unterliegen dann wieder der abnahme des scheinwerfers.

    Nee, also Fakt ist, dass das nicht im gesetzlichen Rahmen machbar ist ohne ein lichttechnisches Gutachten etc.


    Und wenn der TÜVer da einfach so ohne weiteres seinen Segen drauf gibt, ist das dennoch nutzlos, da die Rennleitung bei so was keinen Spaß versteht.
    Oft haben sich Leute schon Zeug eintragen lassen, das ganz offensichtlich gegen geltendes Recht verstößt und haben bei ner Kontrolle dann dumm aus der Wäsche geschaut.
    Beispiel: Unterbodenbeleuchtung, Tönung an den vorderen Seitenfenstern, Rückleuchten mit lediglich einer DOT-Nummer, sogar Xenon in Halogenscheinwerfern.
    Egal, wie das erreicht wird... diese Eintragungen sind nicht das Papier wert, auf dem sie stehen und im Schadensfall ist man trotzdem der Gelackmeierte.
    Ob du das riskieren willst für ne Bastelei, deren Nutzen ohnehin eher fragwürdig ist, musst du selber wissen, aber den Segen der Legalität wirst du dir leider abschminken müssen.

  • Das stimmt und hast ja recht.


    Wir haben jetzt über genug tüv technisches gesprochen und wenn mir der erste ins auto fährt weil die lichter ihn geblendet haben werde ich mich melden.


    Vorschläge wie man es schalten kann habe ich und werde mir jemanden suchen der mir das umsetzten kann und mir zusammenlötet.


    Ansonsten bedanke ich mich bei allen die mir bei meinem problem geholfen haben und werde mich abmelden .


    Denn eigendlich hatte ich das gefühl hier wird einem beim basteln oder tüfteln geholfen aber wie sich doch raus stellt wird hier mehr über dinge diskutiert die gar nicht zur debatte stehen. denn wenn ich jemanden möchte der mir vorhaltungen macht dann suche ich mir den selbst.


    trotzdem nochmal vielen dank an die die vorschläge zur lösung des problems gemacht haben.


    Gruss Alex